Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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Im Nachtdienst wechselt derselbe mit dem Thor— 
schreiber. 
Den Examinatoren liegt die Controle aller ein— 
passirenden, dem städtischen Aufschlage und sonstigen 
städtischen Gebühren unterworfenen Gegenstände ob. 
Sie haben darüber die vorgeschriebenen Register 
zu führen, die treffenden Poletten oder Scheine ans— 
zustellen und in gewissen Fällen auch die Gebühren 
zu erheben und zu verrechnen. — Alles dieses nach 
Anleitung der hierüber bestehenden besonderen In— 
struction. Dieselben werden durch die Polizeirott— 
meister controlirt. 
Besuche, welche länger als blos vorübergehend 
sind, dürfen die Examinatoren in dem Dienstlocale 
zu keiner Zeit annehmen. 
vVom Patronuillendienst. 
2. 23. 
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Zahl der Patrouillen. 
Die Patrouillen werden in jedem Stadtviertel 
bei Tag von zwei, bei Nacht von vier Mann gemacht. 
Tag-Patrouillen. 
Dieselben haben von der Zeit an, von welcher 
die Nachtpatrouillen aufhören — Morgens 6 Uhr — 
bhis zu der Zeit, in welcher diese wieder eintreten 
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