Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

Polizeiverwaltung 
3. Innere Sicherheitspolizei. 
Über die Tätigkeit der inneren Sicherheitspolizei gibt die nach 
stehende Übersicht Aufschluß. 
l. Ausweisungen 
a) aus Nürnberg und Umgebung 7 
b) aus Bayern.. 7 
c aus dem Deutschen Reiche 
annliche Weibliche Summe 
Personen 
150 96 246 
54 16 70 
3 — 3 
20710112 319 
zusammen .. 
Unter der Gesamtsumme 2) und b) sind 18 Fälle, in welchen die Aus— 
veisung auf die Dauer des Wohlverhaltens nicht in Vollzug gesetzt wurde. 
2. Ausgewiesene Personen sowie Bettler und Landstreicher wur 
den nach verbüßter Strafe 
a) in ihre Heimat abgeschoben... 7— 
b) mittels Zwangspasses ausgewiesen.. * 
Der Landespolizeibehörde überwiesene Personen wurden in 
Arbeitshäuser eingeliefert... 733 
Auf Grund des Zwangserziehungsgesetzes wurden untergebracht 
a) in Erziehungsanstalten. ... — 
b) in Familien.. — 
Entlassen wurden 
a) aus der Anstaltserziehung... — 
b) aus der Familienerziehung.... 37 
Am Schlusse des Jahres 1910 waren Zwangszögl. untergebracht 
a) in Anstalten... . 
b) in Familien. — 
5. Unter Polizeiaufsicht wurden gestellt.... * 
5. Nach Berbüßung längerer Freiheitsstrafen wurden von Straf⸗ 
anstalten hierher gewiesen...6 
7. Vor Ablauf ihrer Strafzeit wurden nach LNürnberg vorläufig 
entlassen. — 
2 
5 
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J 
220 
6 
34 
5 
39 
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11 
68 
11 
10 
4 
47 
120 
28 
6 
54 
3 
1 
31 
6 
22 
23 
25 
14 
26 
u. Sonstige Polizeisachen. 
Auswanderung. Paßausfertigung. Mit Bewilligung der Behörde sind im Jahre 1910 
ausgewandert: 47 (44) Personen, und zwar 32 m. 15 w. (531 m., 13 w.), davon in deutsche 
Bundesstaaten 30m., 14w. (26 m., 11 w.), in das europäische Ausland 1I m.. lwe. (5m.. 2w.), 
aach Amerika 1 m., — w. (Im., — w.). 
Es wurden 508 (607) Reisepässe und 100 (112) Paßkarten ausgefertigt. 
Bereine und Versammlungen. Es bestanden: Politische Vereine 49 (50), Berufs- 
und Fachvereine 315 (325). Polizeilich überwacht wurden 38 (30) Versammlungen. Vorträge 
und Festlichkeiten. 
Nach dem Vereinsgesetze vom 19. April 1908 besteht für die nichtpolitischen 
Vereine keine Pflicht mehr, ihre Gründung oder Auflösung bei der Polizeibehörde anzu⸗ 
melden. Da jedoch das Vorhandensein einer Zusammenstellung der Vereine und die Samm— 
lung der Orucksachen der Bereine beim Magistrat und in der Stadtbibliothek im wissenschaft⸗ 
lichen, insbesondere geschichtlichen und kulturgeschichtlichen Interesse sehr erwünscht ist, wurde 
durch den Stadtmagistrat bestimmt, das Vereinsverzeichnis im Adreßbuche eiheen und 
in ihm diejenigen Bereine aufzuführen, welche entweder selbst Mitteilungen über ihre Gründung 
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