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er bei dieser Gelegenheit machte, wurden dem Genannten-
kolleg zugestellt. Wieder traf dann eine nürnbergische
Deputation bei dem Minister ein.! Sie dankte im Namen
der Stadt für die der ersten Deputation erteilten Ver-
sicherungen und für die Verwendung bei Jourdan.
Bezeichnend für den Gegensatz zwischen Magistrat und
Genannten ist, dass die Vertreter der letzteren plötzlich
zwei weitere Bitten vorlasen, die im Genanntenkolleg zu
Papier gebracht worden waren.
Der Rat wollte für die Dauer der Auwesenheit der
Franzosen in Franken die Macht des Königs in Anspruch
nehmen. Um vor weiteren Zumutungen Hardenbergs, der
man sich während des Aufenthalts preussischer Truppen
in der Stadt nicht so leicht erwehren konnte, sicher zu sein,
wollte der Magistrat das bescheidene Mass von Rechten,
das er gewährte, mit einem starken Zaune umgeben. Am
:4. August einigte er sich mit dem Genanntenkolleg über
vierzehn Bedingungen, unter denen man sich in den Schutz
Friedrich Wilhelms begeben würde; sie wurden, um nicht
anzustossen, in die Form von Fragen gekleidet.*? Um die
Klauseln nicht vorzeitig Hardenberg vorzulegen, sondierte
Sörgel noch am späten Abend einen der preussischen
Kreisgesandten.?
In Nürnberg kam die Bürgerschaft aus dem Schrecken
LIV. 27. — Hardenberg dinierte am 12. Aug. zu Fürth und kehrte
am Abend nach Ansbach zurück: Tageb.
ı. Am 13. Aug.; R. 44 C. 04.
2. Extractus Protocolli abgehalten bei dem engeren und Unter-
stützungsausschuss 13. Aug., Extractus Protocolli abgehalten bei der
allgemeinen Genanntenversammlung 14. Aug.; K,-A.: Lade C. LIV.
27. — Die angeführte von Welser unterschriebene Aufzeichnung, —
Gedruckt sind die Fragen bei Oesfeld 57 f.
3. Beratung des Rats am Morgen des 14. Aug. — Bericht
Schmids und Pfeiffers d. d. Nürnberg 14. Aug. 1796; R. 44 C. 04.
— Vgl. Oesfeld 37,