Metadata: Hans Sachs und seine Zeit

Kunigund Kreuzerin, Hochzeit des Dr. Chr. Scheurl. 83 
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Weije behandelte, wenn man nicht daraus fchließen Könnte, daß er feinem 
erjehnten Ziele fich {horn nahe fühlte. Endlich Hatte er nun auch als 
Shuhmachergefell fein Probier und Meijterftück bereit3 den NKugsherren 
feines Handwerks vorlegen Können, und gleichzeitig Hatte er das Mädchen 
gefunden, in welchem er alle Tugenden vereinigt fah, die er von einent 
ECheweib Bbeanfpruchte. Die Auserwählte feines HerzenzZ md nicht 
minder feineS prüfenden Verftandes war Kunigund Kreuzer, die einzige 
Tochter umd Erbin des verftorbenen Peter Kreuzer au3 dem benachbarten 
Wendelftein*), einem auf nürnbergifhem Gebiet gelegenen Orte, welcher 
von Nürnberg durch den weit ausgedehnten Laurenzer Wald gefchieden 
war. Das Mädchen war eine Waife, und da die Eltern des Hans 
Sachs mit feiner Wahl einverftanden waren, fo wurde die Hochzeit auf 
den Egydientag — das war der erfte September — des Yahres 1519 
verabredet. 
Nur wenige Tage vor unfer8 Schuhmacher8 Hochzeit wurde in 
Nürnberg ein anderes Hochzeitsfeft begangen, bei dem e3 Freilich prunk 
voller zuging, denn e3 betraf die Heirat des hHochangefehenen Nechts- 
gelehrten Dr. ChriftophH Scheurl, welcher fchon 1507 Rektor in 
Wittenberg gewefen war und fpäterhin in Nürnberg den Beinamen „das 
Orakel der Republik“ erhielt. Bei der Hochzeit diefes Mannes ging es 
in Nürnberg hoch her, denn alle berühmten „SGefchlechter“ waren dabei 
vertreten, und die Nürnberger Hatten eine ganze Woche lang Tag für 
Tag davon zu erzählen, denn fo lange dauerten die Feierlichkeiten, welche 
mit dem -„Heimfuchen“ der Braut begannen, dann mit Gaftereien, Friüh- 
und NMachttanz und Hofiren bi zum „Hochzeitzhof“ fich fortfebten. 
Bei den Brautleuten von „SGefchlecht“ waren die Zeremonien fehr 
mannigfach und e8 wurde dabei viel Glanz entwickelt. Schon bei der 
Verlobung (oder Vertrumung) fanden gefellige Feftlichkeiten ftatt, entweder 
in der Wohnung der Brauteltern oder im Rathaus, früher auch in 
Klöftern, was aber in Nürnberg fchon feit 1485 verboten war, weil 
für Die Feftlichkeiten mit ihren Trinkfgelagen und Tänzen foldher Ort 
nicht mehr für fOHiclih befunden wurde. Bei der Verlobung Hatte der 
Bräutigam der Braut einen mit Edelfteinen befeßten Trauring zu geben, 
während fie ihm ein „ftattlich vernähtes Fabnetlein“ (geftictes Tafjchen- 
tuch) fchenkte. Für die Kleidung der Brautleute wurden die Koftbarften 
*) Sr feinem nach ihrem Tode gefhriebenen Gedicht jagt er felbft: 
Die einzig Tochter und Erb allein 
Deter Erewzer’s von Wendelitein.
	        
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