fullscreen: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

und Consituren. 519 
Ey wohl in Rosenwasser, und ruͤhre sie damit ei⸗ 
ne Viertel · Stunde, alsdenn thue drey Loͤffel des ge 
klaͤrten Zuckers dazu, (wenn du wilt, kanst du 
auch den Zucker ungeklaͤrt dazu thun, immer eine 
Hand voll nach der andern, er muß aber recht fein 
und durch ein Haar⸗Sieb gemacht seyn) ferner 
thue dazu zwen Loͤffel Zimmetwasser, ruͤhre es wie⸗ 
der eine Weile, und gieß immer einmahl Zimmet · 
wasser, und einmahl Zucker hinein, bis es alle ist/ 
es muß aber das Weiße vom Ey, der Zucker und 
das Zimmetwasser zusammen ein halb Quartier 
seyn. Wilt du es wohlriechend haben, so zerreibe 
etwas Bisam in Rosenwasser, und thue es darun⸗ 
ter, hernach schneide es in Stuͤcken, lege es auf 
Oblaten, und setze es zwey oder drey Tage auf ei⸗ 
nen warmen Ofen, daß es austrucknet, es ist 
ein angenehmes Confect. Du kanst es auch ver⸗ 
guͤlden. 
Ein Quitten⸗Kaͤs. 
Siedet acht schoͤne Quitten, die ein weißes 
Mark haben, mit samt der Schelffen , im Roͤh⸗ 
renwasser, bis sie weich werden; scheelet /sie her⸗ 
nach, und schabet das Mark mit einem Messer herab/ 
treibet solches durch ein haͤrenes Sieblein nehmet 
denn zu einem Pfund Teig anderthalb Pfund schoͤnen 
Zucker, oder auch so vielQuitten so viel Zucker, so in ei⸗ 
sies jedweden Belieben stehet; schlaget den Zucker zu 
Stuͤcklein, gießet ungefehr drey Achtel⸗Maas 
Wasser daran, und laͤutert den Zucker damit, laßet 
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