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Die Auffangstangen haben Spitzen zu erhalten, welche
aus reinem, guten Kupfer herzustellen sind. Diese
Spitzen, 100 -200 mm. lang und unten 30 —832 mm.
stark, sind mittels eines Gewindes solid an der eisernen
Fangstange zu befestigen. Das obere Ende der Spitzen
läuft in einen 20—30 mm. hohen Konus aus, auf
welchen entweder ein starkes, aus Platinblech geschweiß—
tes Hütchen solid aufgelötet oder eine Platinnadel
fest eingeschraubt ist.
Die Befestigung der Drähte an der Fangstange oder
Spitze hat in der Weise zu geschehen, daß eine dauer—
hafte, metallische, innige Verbindung zwischen Stange
bezw. Spitze und Draht erzielt wird.
III. Leitungen.
Die Leitungen sind aus gutem Kupfer herzustellen.
Bei gewöhnlichen Leitungen ist ein Querschnitt von
mindestens 22 Imm. einzuhalten, was einem Draht—⸗
seil von 7 Drähten von je 2 mm. Dicke oder einem
massiven Draht von 5,4 mm. Dicke entspricht.
Leitungen, welche sehr schwer zugänglich sind, wie
hei hohen Türmen, Dampfkaminen ꝛc., erhalten die
doppelte Stärke.
Ist eine Verbindung der Leitungsdrähte notwendig,
so hat dies durch Anwendung von überzuschrauben—
den Kupfermuffen zu geschehen.
Das einfache Umwickeln der Drähte an den Stößen
ist untersagt.
Die Leitungen erhalten auf ca. je 2 m. Eisenträger
mit Oesen, in welchen dieselben ohne Umwickelungen
gelegt werden.
Das Anspannen der Leitungen darf keinesfalls
durch Umwicklung der Leitungsdrähte um die Stiften
geschehen, sondern sind hiezu Drahtansätze, die mit
Zer Leitung verbunden werden, zu benützen.
Kurze scharfe Biegungen sind zu vermeiden.
Die Ableitungen erhalten oberhalb des Bodens 2 m.
lange Schutzröhren oder Schutzbretter, und sind auch
hei Gesimsen scharfe Biegungen zu vermeiden.
IV. Bodenleitungen.
Ist ein Gebäude nicht mit Gas- oder Wasserleitung
bersehen, oder liegen in der Nähe desselben keine
Gas⸗ und Wasserleitungsröhren, so ist die Boden—
leitung in das Grundwasser selbst oder bis in das
auch bei trockener Jahreszeit noch vom Grundwasser
durchfeuchtete Erdreich zu führen.
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