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51. Straßenpolizeiordnung; 1. November 1908
Besondere Beschränkungen in bestimmten Straßen.
818.
Der Benützung durch Fuhrwerke sind ferner diejenigen Straßen
entzogen, die durch Ketten, Pfähle oder ähnliche Vorrichtungen
gesperrt oder welche und insoweit dieselben durch Tafeln als gesperrt
bezeichnet sind.)
8 19.
Untersagt ist, den durch Rinnen abgegrenzten mittleren Teil
des Hauptmarktes und die Meßplätze während der Meßzeit — aus—
genommen die gepflasterten Strecken der Insel Schütt — sowie den
Lederersteg mit bespannten Fuhrwerken, Fahrrädern oder Motor—
fahrzeugen zu befahren.
)
Unter diese Vorschrift fallen zur Zeit folgende Straßen:
Fuür jeden Fuhrwerksverkehr, auch für Fuhrwerke, welche in die betreffende
Straße bestimmt wären, sind gesperrt:
Glöckleinsgasse, Rittergäßchen,
Hans Sachsgasse, Verbindungsgäßchen zwischen Füll
Herzgasse, (siehe auch 8 65), und Weinmarkt,
Hübnerstor, Verbindungsgäßchen zwischen
Hutergasse zwischen hintere Tetzelgasse und Theresienstraße,
Ledergasse und Mühlgasse, Straße vom Vestnertorgraben zur
Kasemattentor, Nebengasse bei Haus Nr. 31
Krähengäßchen, Vestnertorgraben.
Mondscheingasse, (siehe auch66)
Für den durchgehenden Fuhrwerksverkehr gesperrt, jedoch zugänglich für
solche Fuhrwerke, welche ihrer Bestimmung nach in der betreffenden Straße
zu verkehren haben, sind:
Barbiergasse, Obere Krämersgasse,
Bauhof, Leonhardsgäßchen,
Beim Rochuskirchhof, Postgäßchen,
Birkenstraße, Pulverweg,
Dutzendteichstraße, Rahmzwinger,
Ebrachergäßchen, Hintere Sterngasse b. Hs. Nr. 23/27,
Frauenholzstraße, Täubleinshof,
Großreutherweg, Verbindungsgäßchen zwischen
Hallerwiese, Mittelweg, Weißgerbergasse u Irrerstraße,
Hörmannsgäßchen, Waffenplatz des Spittlertors,
deugäßchen, „Frauentors.
Kapadozia, Zwerggasse.
Mit Lastfuhrwerken, wozu auch Omnibusse gehören, dürfen folgende Brücken
und Straßen nicht befahren werden;
Agnesbrücke,
Betzengäßchen,
Brunnengäßchen zwischen Hs. Nr
13 und 15.
Heldengäßchen zwischen Breitegasse
und Brunnengasse,
3)
Königstormauer vom Marientor
bis zum Peunthof,
Rathausgäßchen,
Schulgäßchen,
Widhalmstraße zwischen Galgen—
hofstraße und hinterm Baundbof,
Zeidlersqgãßchen.
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