81
lich
allen
inke
eitig
‘haft
In-
Yıst.
auch
:hen
WOr-
.cht
Nenn
;en.
Ür
‘ker
{m
der
Nie.
/on
den
ınd
#A1-
‚etpt
ıgen
‚1bst
eh
N
NE
=
.-
{ass
ür
kaiserl. Majestät: und andere Stände in hangender Appellation (an
das Concil) gegen die appellierenden Stände nichts attentieren sol-
len“ wenn diese selbst pendente appellatione Neuerungen vornäh-
men !). Nachdrücklich stellten die ansbachischen Statthalter dem
Rat vor, dass mit der Kirchenordnung nicht beabsichtigt sei, Neue-
rungen vorzunehmen, sondern im Gegenteil solche zu verbüten, dass
nicht jeder Pfarrer „ein sonderes oder Neuerungen vornehme, dass
auch damit der Schwärmer Lehren gewehrt, und in unsern Städten,
Obrigkeiten und Gebieten anders: nicht denn gemäss unserer und
anderer appellierender Reichsstände übergebenen christlichen Confes-
sion christlich gelehrt und gelebt werde“ 2). Von neuem drängen
sie den Rat, nachdem gemeinsam die Visitation vorgenommen wor-
den sei, „dass wir zu endlicher Vollziehung solcher Visitation eine
einhellige Kirchenordnung aufrichten“.
Allein der Rat wollte erst abwarten, ob die allgemeine Kirchen-
ordnung nicht doch zu Stand komme, er hatte noch nicht alle Hoff-
nung aufgegeben, dass der Churfürst den für dieselbe angesetzten
Tag noch ausschreiben werde. In Ansbach hatte man daran ver-
zweifelt, und auch noch andere Bedenken gegen eine allgemeine
Aurch den Bund der Evangelischen zu beratende Kirchenordnung,
nachdem zu diesem auch die Oberländer eingeladen waren, mit denen
gemeinsam sich eine „reine christliche Kirchenordnung“ nicht auf-
eichten lasse. In einem abermaligen Brief vom 27. März 9) stellten
lie Statthalter dem Rat diese Bedenken vor, welche eine von den
beiden Herrschaften, die bisher den Schweizern so entschieden wider-
sprochen, allein zu erlassende Kirchenordnung notwendig machten,
and um ihn zu grösserer Bereitwilligkeit zu veranlassen, wiesen sie
Jarauf hin, dass man sonst. in den Verdacht der Schwärmerei. kom-
men könnte. Ausdrücklich betonen sie, wie viel dem Fürsten daran
liege, dass die Kirchenordnung schleunigst gedruckt ausgehe.
Dieselbe war inzwischen von den brandenburgischen "’heologen
1) Brief der Statthalter an den Rat Mittwoch nach Invocavit 1581
:9, März) Tom. IX; 5a.
2) Brief vom 9. März,
3) Tom. IX, Nr. 5b.