Inhaltsverzeichnis: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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kaiserl. Majestät: und andere Stände in hangender Appellation (an 
das Concil) gegen die appellierenden Stände nichts attentieren sol- 
len“ wenn diese selbst pendente appellatione Neuerungen vornäh- 
men !).  Nachdrücklich stellten die ansbachischen Statthalter dem 
Rat vor, dass mit der Kirchenordnung nicht beabsichtigt sei, Neue- 
rungen vorzunehmen, sondern im Gegenteil solche zu verbüten, dass 
nicht jeder Pfarrer „ein sonderes oder Neuerungen vornehme, dass 
auch damit der Schwärmer Lehren gewehrt, und in unsern Städten, 
Obrigkeiten und Gebieten anders: nicht denn gemäss unserer und 
anderer appellierender Reichsstände übergebenen christlichen Confes- 
sion christlich gelehrt und gelebt werde“ 2). Von neuem drängen 
sie den Rat, nachdem gemeinsam die Visitation vorgenommen wor- 
den sei, „dass wir zu endlicher Vollziehung solcher Visitation eine 
einhellige Kirchenordnung aufrichten“. 
Allein der Rat wollte erst abwarten, ob die allgemeine Kirchen- 
ordnung nicht doch zu Stand komme, er hatte noch nicht alle Hoff- 
nung aufgegeben, dass der Churfürst den für dieselbe angesetzten 
Tag noch ausschreiben werde. In Ansbach hatte man daran ver- 
zweifelt, und auch noch andere Bedenken gegen eine allgemeine 
Aurch den Bund der Evangelischen zu beratende Kirchenordnung, 
nachdem zu diesem auch die Oberländer eingeladen waren, mit denen 
gemeinsam sich eine „reine christliche Kirchenordnung“ nicht auf- 
eichten lasse. In einem abermaligen Brief vom 27. März 9) stellten 
lie Statthalter dem Rat diese Bedenken vor, welche eine von den 
beiden Herrschaften, die bisher den Schweizern so entschieden wider- 
sprochen, allein zu erlassende Kirchenordnung notwendig machten, 
and um ihn zu grösserer Bereitwilligkeit zu veranlassen, wiesen sie 
Jarauf hin, dass man sonst. in den Verdacht der Schwärmerei. kom- 
men könnte. Ausdrücklich betonen sie, wie viel dem Fürsten daran 
liege, dass die Kirchenordnung schleunigst gedruckt ausgehe. 
Dieselbe war inzwischen von den brandenburgischen "’heologen 
1) Brief der Statthalter an den Rat Mittwoch nach Invocavit 1581 
:9, März) Tom. IX; 5a. 
2) Brief vom 9. März, 
3) Tom. IX, Nr. 5b.
	        
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