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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
M) die Fürsorge für die Erziehung und Ausbildung hilfsbedürftiger, blöder, blinder,
aubstummer und krüppelhafter Kinder, soweit sie bildungsfähig sind und der Unter—
bringung in Anstalten bedürfen.
Der endgültig verpflichtete Bezirks- oder Ortsfürsorgeverband hat in diesen
Fällen ein Fünftel des Fürsorgeaufwandes zu ersetzen.
Schon unter der Geltung des bayerischen Armengesetzes hat der Landes⸗
fürsorgeverband für Mittelfranken in Ansbach bei vorgängiger beschlußmäßiger Zu—
icherung des Ersatzes von des reinen Unterstützungsaufwandes durch den end—
zültig verpflichteten mittelfränkischen Bezirksfürsorgeverband die Fürsorge für
krüppelhafte Personen, soweit sie zur Heilung oder erheblichen Besserung ihres
Zustandes der Anstaltspflege bedurften, übernommen. Damals konnte diese Bestim—
mung nur angewendet werden, wenn es sich um Personen handelte, die nach den
Vorschriften des bayerischen Armengesetzes als hilfsbedürftig galten, nun ist sie auch
anwendbar auf Sozialrentner, Kleinrentner usw.
Die Durchführung der Gebrechlichen-Fürsorge in Nürnberg obliegt in der
Hauptsache dem Bezirksfürsorgeverband Nürnberg.
Im Berichtsjahre betrug die Zahl der in Heil- und Pflegeanstalten untergebrachten
Erwachsenen und Kinder 1220 gegen 1079 im Vorjahre. Die Zahl der Neuzugänge
betrug 262. Die große Zahl der Zugänge ist in der Hauptsache auf die Verarmung weiter
Kreise der Bevölkerung infolge der Inflation zurückzuführen.
Eine Anzahl Fälle wurde außerdem noch bis zur Ermittlung des endgültig fürsorge—
pflichtigen Bezirksfürsorgeverbandes behandelt.
Wandererfürsorge und Armenbeschäftigung. Seit Beendigung des Krieges ist eine an—
dauernde Steigerung der Zahl der Wanderer, welche beim Wohlfahrtsamt um Bar- oder
Naturalunterstützung nachsuchen, zu verzeichnen. Die Behandlung dieser Fälle geschieht durch
eine Abteilung der Zentrale des Wohlfahrtsamtes. Eine Organisation der Wandererfürsorge
ist zur Zeit im Gange. Wandernde weibliche Personen werden zumeist von der Gefährdeten—
fürsorge betreut.
Die Zahl der im Berichtsjahre angekommenen Wanderer belief sich auf 9292. Es
erhielten 4242 Unterstützung, 3283 wurden in den Feldbau des städtischen Landwirtschaftsamtes
verwiesen, 327 wurden durch den Bezirksarzt untersucht, 1440 nahmen eine vermittelte Arbeit
auf und 1440 wiesen die angebotene Hilfe zurück.
In der Armenbeschäftigungsanstalt, Großweidenmühlstraße 33, waren im Berichtsjahre
untergebracht: 118 Personen mit 13 632 Verpflegstagen. Es wurden folgende Arbeiten aus—
geführt: Hopfen-, Seegras- und Roßhaarzupfen, Tütenkleben, Zapfarbeiten, Möbel- und
Brennmaterialientransporte, Einschaffen und Kleinmachen von Brennmaterial, landwirtschaft-
liche Arbeiten im Feldbau usw. Die Arbeitsprämie betrug bis zu 40 Pfg. täglich.
In dem Feldbau des stöädtischen Landwirtschaftsamtes, Brettergartenstraße 70 und
Marktäckerstraße 50, konnten im Berichtsjahre neben den Wanderern 407 Männer und
73 Frauen mit zusammen 26677 Tagschichten beschäftigt werden. Der Betrieb verfügt über
zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten, die eine individuelle Verwendung der Zugewiesenen,
nötigenfalls auf Grund ärztlichen Gutachtens, ermöglichen. Neben Arbeit im Freien ist auch
solche in gedeckten Räumen und im Sitzen vorhanden.
Die Ueberweisung an den Betrieb erfolgt mittels besonderer Anweisung durch das —
nach der Wohnung des Bedürftigen — zuständige Kreisamt.