fullscreen: Abriß des in Nürnberg geltenden ehelichen Güterrechtes

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Abriß 
des in Nürnberg geltenden ehelichen Güterrechtes. 
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(Gefertigt aus besonderer Gefälligkeit von Herrn Notar Rühl dahier unter Beirath der 
Herren Rechtsanwälte Dr. Berolzheimer, Erhard un Freiherrn von Kreß.) 
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Vorbemerkung. 
Die Einheit, welche Deutschland in politischer Hinsicht errang, hat es 
auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechtes noch nicht erreicht. 
Heutzutage noch besteht auf dem Gebiete des Privatrechtes zum großen 
Theile die frühere Zerrissenheit, ein getreues Spiegelbild der ehemaligen politi— 
schen Zersplitterung, und im diesrheinischen Bayern allein sind noch mehr als 
ein halbes Hundert Partikularrechte in Geltung, die nicht einmal in ihren 
Gebieten arrondirt sind, so daß oft an einem und demselben Orte nach ver⸗ 
schiedenen Hausnummern auch verschiedene Rechte gelten, was z. B. auch im 
städtischen Distrikte Steinbühl der Fall ist. 
Namentlich auf dem Gebiete des ehelichen Güterrechtes macht sich diese 
Verschiedenartigkeit der Rechte fühlbar. Auch in unserer Stadt ist der Rechts—⸗ 
zustand in dieser Hinsicht ein complicirter, und daher schien es zweckmäßig, der 
neuen Auflage des hiesigen Adreßbuches einen Abriß des dahier geltenden ehe— 
lichen Güterrechtes beizugeben, der natürlich schon mit Rücksicht auf den Ort 
seines Erscheinens auf das Allgemeinste und Nothwendiagste beschränkt werden 
mußte. 
Um den hiesigen Rechtszustand zu verstehen, ist ein kurzer geschichtlicher 
Rückblick unerläßlich. 
In der ehemaligen freien Reichsstadt Nürnberg und ihrem Gebiete galt 
als bürgerliches Gesetzbuch „Der Stat Nurmberg verneute Reformation“ 
vom Jahre 1564, nebst den zu ihrer Ausführung erlassenen Rathsbeschlüssen 
(Additionaldekreten). Insoweit das nürnberger Recht keine Bestimmungen 
enthielt, galt subsidiär das gemeine Recht, d. i. das römische Recht in der 
Gestalt, welche es in Deutschland durch Gesetzgebung und Praxis angenommen 
hatte. 
Als Preußen 1796 einen Theil des nürnberger Gebietes, darunter 
auch die Vorstädte von Nürnberg bis an die Stadtmauern occupirt hatte.
	        
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