Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

30 
Belege. 
herabdrücken kann u. s. f, wodurch endlich die ganze Straße verdorben 
wird. Diese Ansicht ist richtig. 
Es erheben sich aber doch ernste und rechtliche Bedenken gegen 
diese Art, den einzelnen Bürgern die Kosten der Ausbesserung einer 
schadhaften Straße aufzubürden. 
) Tritt namentlich auf abgelegenen Plätzen oft der Fall ein, daß 
spielende Kinder einen Stein herausgraben, ohne daß der 
Hausbesitzer es hindern kann, der, mit Ernährung seiner Fa— 
milie beschäftigt, nicht täglich über den Zustand der Straße 
wachen kann. 
Wird der Hausbesitzer verantwortlich gemacht für etwas, das 
er nicht begangen hat, denn nicht er, sondern der Pflasterer 
hat die Straße hergestellt. Nur diesen sollte daher die Strafe 
treffen. 
Ist das Bauamt hier Richter in eigener Sache, was einem 
alten und noch bestehenden Rechtsgrundsatz widerspricht. 
Ist die sofortige Hinterlegung der Baukosten eine Beleidigung 
für den zahlungsfähigen Hausbesitzer und ein großer Nachtheil 
für denjenigen, der kein überflüssiges Geld hat, oder der, was 
er besitzt, zum ordentlichen Betrieb seines Geschäfts bedarf, 
oder es vielleicht zu 5—6 Prozent verzinsen muß und nun 
unnütz in der Kasse des Magistrats ein Jahr lang liegen 
lassen muß. 
Beschäftigt der Magistrat für das Wohl der Stadt unnütze, 
ja schädliche Beamte mit Einnahme, Zählen, Eintragen und 
Verwahren des Geldes, welche nutzlose Arbeit (leere Thätig— 
keit) sich wiederholt, da in den meisten Fällen die ganze Summe 
nach einem Jahr wieder zurückzuzahlen sein wird. Des Ri— 
silos nicht zu gedenken, wenn ein Angestellter mit dem Gelde 
durchgeht, ein in jetziger Zeit nicht mehr ungewöhnlicher Fall. 
Die Hinterlegung des Geldes läßt, was bei obrigkeitlichen An— 
ordnungen nie der Fall sein soll, einen Hintergedanken zu, und 
zwar den, wenn auch, unrichtigen, daß sie nur gefordert wird, 
damit der zur Zahlung Verurtheilte um so leichter in die Be— 
strafung einwilligt, besonders wenn sie einen kleinen Betrag 
ausmacht und er den übrigen Theil der hinterlegten Summe 
zurückerhält. Mit gleichem Rechte könnte man von jedem Bürger 
die Hinterlegung einer Summe verlangen, damit die Behörde 
für etwaige Vergehen desselben das Geld gleich in der Hand 
hat. Es gliche dies der Zeit, wo nur der als redlicher Mann 
. 
5 
J 
* 
yie 
Us 
alf— 
erin 
lic 
haj 
hos 
ꝛAy
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.