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währenddessen Wallenstein sich in Memmingen aufhielt. Seinen We
dorthin hatte er über Nürnberg genommen, wo er im Mai zwei *
lang mit einem glänzenden Gefolge verweilte, vom Rat ———
mit mehr als fürstlichen Ehren empfangen und durch die kostbarsten
Geschenke ausgezeichnet. Als Wohnung diente ihm das Tobias
Pellerische Haus am Weinmarkt (Nr. 11, jetzt Karl Korn), es war der
Befehl ergangen, „daß es um Ihrer Fürstlichen Gnaden Quartier still
gehalten werde.“ Das Resultat dieses Nürnberger Aufenthalts war eine
wieder mit großen Kosten erkaufte, später doch zu nichts nütze Fried—
ländische Salvaguardia. Auch auf der Rückreise von Memmingen als
abgesetzter General Ende Septembers kam Wallenstein durch Nürnbergi—
sches Gebiet. Er übernachtete in Lauf, wo ihm gleichwohl im Namen
des Rats die üblichen Geschenke — Wein und Fische — überreicht wurden.
An eine Verbindung mit Schweden war für Nürnberg vorder—
hand noch nicht zu denken, obgleich Gustav Adolf bereits im Januar
1630 durch seinen Sekretär Philipp Sadler (Sattler), wie bei anderen
protestantischen Ständen, so auch bei dem Nürnberger Rat im geheimen
darum hatte werben lassen. Doch beschickte die Stadt den von dem
Kurfürsten von Sachsen zusammenberufenen Konvent der evangelischen
Stände in Leipzig, wo ihre Gesandten nicht nur eine gegen die Unter—
drückung der Religion gerichtete Beschwerdeschrift an den Kaiser (am
18./28. Mai), sondern auch den gemeinsamen Beschluß der Versamm—
lung (am 2./12. April) unterzeichneten. In diesem aber kamen die
Teilnehmer am Konvent überein, sich für den „Notfall“ gegenseitig
Hülfe zu leisten, außerdem aber bereits jetzt zur Abwehr der unleid—
lichen Einquartierungen Werbungen zu veranstalten und dem Kaiser
die begehrten Kontributionen zu verweigern. Die Genannten des größeren
Rats, denen die Beschlüsse des Leipziger Konvents zur Begutachtung
vorgelesen wurden, erklärten, bei diesem „hochnotwendigen und rühm—
lichen“ Werke Leib, Ehre, Hab und Gut kKusetzen zu wollen. Allein
noch war der kaiserliche Einfluß in Süddeutschland ein allzu stark
überwiegender. Die evangelischen Stände des fränkischen Kreises, also
außer Nürnberg und den kleineren Reichsstädten die beiden Branden—
burg, die Grafen von Hohenlohe und Henneberg, sowie der größere
Teil der reichsfreien Ritterschaft beschlossen zwar im Verein mit den
schwäbischen Kreisständen sofort mit Rüstungen zu beginnen, wagten
aber nicht, dem Verlangen der kaiserlichen Kommissäre, die auf der
Zahlung einer Kreishülfe von 72 Römermonagaten?) (zu je 11000 fl.
bestanden, nachhaltigen Widerstand entgegenzusetzen. Der Fall Magde—
burgs (10./20. Mai 1631) erfüllte die Gemüter der Protestanten wmit den
—Der als Normu festgesetzte monatliche Beitrag zur Kreiskasse.