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seine bei der Königswahl geleisteten Dienste belohnte, aufgeführt. Es
waren: die Grafschaft (comitia) mit der Jurisdiktion im Landgericht
Nürnberg, die eigentliche burggräfliche Burg (davon unten) und die
Hut des Stadtthors (custodia portae) bei der Veste, Anteil an dem
Stadtgericht zu Nürnberg mit Bestellung eines besonderen Beamten
neben dem Schultheißen und Bezug von zwei Dritteln der Straf—
gelder. Aus jeder Schmiede in der Stadt bezieht der Burggraf einen
Schilling, von jeder Hofstätte aus der Neustadt jenseits der Pegnitz
(Lorenzer Seite) Grundzins und Schnitterdienst. Ihm gebührt im
Nürnberger Wald das dritte Wild und der dritte Baum, sowie das
Abfallholz. Ihm untersteht das Waldamt diesseits des Flusses (auf
der Sebalder Seite), ferner die Dörfer Wöhrd und Buch bei Nürn—
berg, die Stadt Schwand, das Schloß Kreußen, die Vogtei des Klosters
Steinach, vom Schultheißenamte fallen ihm 10 Pfund Pfennige, vom
Zoll in Nürnberg ebensoviel zu. Der Grundzins und Schnitterdienst,
den der Burggraf aus der erst später entstandenen Neustadt auf der
Lorenzer Seite bezieht, scheint darauf hinzuweisen, daß ihm daselbst
der Grund und Boden gehörte und daß dessen Bebauer zu ihm im
Hörigkeitsverhältniß gestanden haben müssen. Die Urkunde gestattet
uns überhaupt Rückschlüsse auf die früheren Gerechtsame des Burg⸗
grafenamts, die wir oben so angegeben haben, wie sie wohl einstimmig
von sämtlichen Forschern in diesen Dingen gezogen worden sind.
Ferner geht aber auch aus der Urkunde hervor und wir möchten ganz
besonders darauf aufmerksam machen, weil darüber vielfach falsche
Vorstellungen verbreitet sind, daß die bedeutende Machtstellung, die die
Burggrafen von Nürnberg später im Fränkischen Kreise einnahmen,
keineswegs auf ihre burggräflichen Rechte zurückgeht, daß diese viel⸗
mehr auf ihrem eigenen Besitz beruhte, den sie sich im Laufe der Zeit
durch Erbschaft (namentlich dadurch, daß sie die Erben der mächtigen
und reichen Grafenfamilie der Abenberger wurden) und Kauf zusammen⸗
gebracht haben.
Von ganz besonderem Interesse, auch noch für unsere Tage, ist
die Frage, wo die Burggrafen ursprünglich gewohnt und welche Rechte
sie über die kaiserliche Burg ausgeübt haben. An patriotischen Ge—
denktagen wehen seit 1866 auf der Spitze des alten Heidenturms die
preußische und bayerische Fahne. Das preußische Koönigshaus hat seit
1866 den Mitbesitz der Kaiserveste. Welche Beziehungen hatten nun
die Hohenzollern zu ihr?
Wir geben zunächst eine Beschreibung von der Burg und ihrer
Anlage auf dem Burgfelsen überhaupt nach den AIdeen August
von Essenweins.