Full text: error

258 
Christi errungene geistige Freiheit nicht dahin zu verstehen, 
als ob durch dieselbe alle weltliche Obrigkeit abgeschafft, 
alle Bande staatlicher Ordnung aufgelöst wären. Der Rath 
würde alle Widerspenstigen ernstlich strafen an Leib und Gut, 
„damit männiglich spüre, daß er gar nicht gesinnet, der— 
gleichen unchristliche Widerspenstigkeit, zu der sie nicht im 
Geringsten berechtigt wären, in einige Weg zu dulden.“ (am 
22. Mai 1524). 
Dem Rath war es Ernst mit dieser Drohung; schon am 
3. Juli wurden Hans, eines Bürgers Sohn aus Nürnberg, 
und Ulrich Aberhennlein, ein Wirth zu Wöhrd, mit dem 
Schwerdte hingerichtet. Sie hatten öffentlich zum Aufruhre 
aufgefordert, von der Abschaffung der Steuern gesprochen, 
Bauern und Bürger müßten zusammenhalten, dann könnte 
keine Macht etwas gegen sie ausrichten, und dazu wollten 
sie auch helfen. 
Gemessene Befehle gingen an alle Aemter, keine Zusam— 
menrottungen zu dulden, und die Bauern nie in Haufen in 
die Stadt einzulassen, die Genannten des größern Raths 
wurden zusammenberufen, ihre Einwirkung auf die Bürger⸗ 
schaft in Anspruch genommen, und diese selbst bewaffnet. 
Schmähschriften gegen den Rath waren angeschlagen 
worden, das Zehntgetreide auf dem Felde wurde in der Nacht 
angezündet und verbrannt: der Rath fetzte einen Preis von 
z0 fl. auf Einbringung der Frevler, und als er Kunde be— 
kam, daß nach Poppenreuth wieder eine Versammlung anbe— 
raumt war, wurden die als Hauptaufwiegler bekannten 
Sebald Marsch und Fritz Harscher von Dennenlohe, Cunz 
Weiß von Höfles, Claus Stengel von Almoshof, Hans 
Rotiner von Wezendorf, Christoph Weis und Cunz Luz 
von Altenberg vorgefordert, und ihnen ein Eid abgenommen, 
diese Versammlung nicht nur nicht zu besuchen, sondern auch 
ähnliche in Zukunft zu verhindern. 
Jene Ausweisungen der aufwiegelnden Wiedertäufer 
d 
4 
4 
P
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.