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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
zifferte sich auf 55516 6. Als Meldestelle war das städtische Arbeitsamt bestimmt. Die
Gesuche um Zuweisung von Winterarbeit wurden nach Prüfung durch das städtische Ein—
wohneramt dem Ausschusse für Arbeitslose vorgelegt. Der vom städtischen Bauamt hierüber
gefertigte Bericht ist im Folgenden abgedruckt.
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Im August 1910 wurde wie alljährlich durch Umfrage bei den Abteilungen des
Bauamtes sowie bei den übrigen städtischen Betrieben und Verwaltungen festgestellt, welche
Arbeiten im Winter 10910,11 zur Beschäftigung arbeitsloser Personen in Frage kommen
könnten. Diese Stellen bezeichneten im ganzen 28 verschiedene Arbeitsgelegenheiten, bei
denen sich zusammen 936 Personen beschäftigen ließen. Die zu leistenden Tagschichten waren
mit 55 100 angegeben, so daß auf einen Mann durchschnittlich 59 Tagschichten treffen sollten.
In der Magistratssitzung vom 30. August 1910 wurde festgestellt, daß wohl ein Teil
der angegebenen Arbeiten nicht für Winterarbeiten in Frage kommen werde, da sie noch nicht
vollzugsreif seien. Ob überhaupt Winterarbeiten auszuführen wären, blieb der Entscheidung
einer späteren Sitzung vorbehalten.
Das städtische Arbeitsamt begann mit der Vormerkung für außergewöhnliche Winter—
arbeiten am 1. Dezember 1910; bis zum 8. Dezember hatten sich 129 Arbeitslose hierfür ge—
meldet. Der Magistrat beschloß am 9. Dezember 1910, die Beantwortung der vorbezeichneten
Frage auf 8 Tage zu verschieben; am 16. Dezember 1910, an dem 177 Meldungen vorlagen,
vurde die Entscheidung bis Anfang Januar 10911 vertagt.
Am 10. Januar 1911 ermächtigte der Magistrat den städtischen Oberbaurat, bei
plötzlich eintretendem und länger anhaltendem Frost den im Vorjahr niedergesetzten Aus—
schuß, der aus Mitgliedern des Magistrats, des Gemeindekollegiums und des Armenpfleg—
schaftsrates besteht, sofort einzuberufen, damit er über den Beginn der Winterarbeiten Ent—
scheidung fälle
Am 183. Januar 1911 trat starker Frost ein; der Ausschuß für Arbeitslose beschloß
daher am 16. Januar 1911, daß mit den Arbeiten sofort zu beginnnen sei und ermächtigte
das Bauamt, die Auswahl der Einzustellenden nach den im Voriahre geübten Grundsätzen
vorzunehmen.
Die tägliche Arbeitszeit wurde auf 8 Stunden, der Stundenlohn auf 34 4 festgesetzt.
Bezüglich des Kleinschlagens von Basaltbrocken wurde bestimmt, daß es den Leuten freigestellt
werde, ob sie im Taglohn oder Akkord arbeiten wollten; bei Arbeiten im Taglohn sollten
2 für den Tag bezahlt werden, als Akkordsatz wurden für die Wagenladung 276 bestimmt.
Am 18. Januar 1911 begannen die ersten Winterarbeiten mit Zerkleinern von Basalt—
brocken. Es folgten weiter folgende Arbeiten:
a) Im Eigenbetrieb:
Erdarbeiten zur Planierung des Südfriedhofes vom 28. Januar bis 8. April,
Bodenverbesserungsarbeiten im Luitpoldhain vom 19. Januar bis 15. April,
Bodenverbesserungsarbeiten im Südfriedhof vom 19. Januar bis 18. Februar,
Bodenverbesserungsarbeiten im Westfriedhof vom 31. Januar bis 15. April.
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