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lusque ubi judex nullus Comes aut Vicarlus ejus Judicium ibi fa- 
tiat, absque Advocato qui prænomimau Fratribus & x iscopo 
loci ejus placuerit: Die daselbsi dem Handel obliegende —* 
the/ solte gleiche Recht und Gerechtigkennen wie di benachbarte de⸗ 
genspurgische / Wuͤrtzburgische und Babenbergische Kauffeuthe zu 
geniessen haben; und damit die Wolthat dieser imserer Clemen⸗ und 
Bnaden Gewogenheit vorerwehnten Kegularibuß er e 
desto beguemer und voͤlliger zu statten um Nutzen kommen moͤge 
wollen und befehlen Wir / Krafft ünserer Roͤmisch⸗Koͤniglichen u 
thoritat / daß dieser Ort / nemtich guͤrth) gantz frey bleiben / und da 
selbst weder Richter / Goͤw⸗ Graff ober desen Vicric Gericht hal 
ten nd uͤhen moͤge / ohne den Adv ocaten und Vogt / wescher besag 
ten Bambergischen Bruͤdern / oder Canoniecis, oder dem daselbstigen 
Bischoff gefaͤllig nnd beliebig. Und ist dieser lImmunitaͤt⸗ und Fley 
heits⸗ Brief datirt zu Rayng im Jahn 1062. 
AUnter ehen diesen Kayser Heinrich den IV. empoͤrte fich wider 
him sein Sohn Heinrich der vund griffe ihn nach Cron und Sce 
bir ersoeee guch den Vatter von eanem Ort zu dem andern un 
edrohte die enige / so die geschworne Treue dem Kayser unver⸗ 
bruͤchlich zu halten gewillet / haͤrtiglich zu aberziehen / welches danß 
die dem Kayser Heiurich den V. usserste gekreue Sladt Nuͤrnberg 
guf das bitterste dosten muste. Dann weil sie Heinrich den v. d 
Thor nicht offnen / sondern auf vãiterlichen Vefehl ihm solche ver 
schlossen halten wolte / ließ sich die ser uͤber die abschlagliche intwori 
ausserst erbitterte Printz / ju Fuͤrth nieder / und machte daselbst zur 
Belaͤgerung Ruͤrnberg die Veraustal tung. Es hielte sich aber da 
mals um guͤrth ein Land betannter Derene der Rudege⸗ 
nannt / auf / diesen befragte Heinrich der V. ob er di⸗ Stadt Nuͤrn⸗ 
berg durch vorhabende Belaͤgerung erobern und bemeiftern wutde 
S880 
Dieser Boß wicht steiffte ihn in seinem Vorhaben und Hoffnung / 
mit Vermelden / wann er ceinen schwartzen Bock und weisse Geiße 
mnit gold umd silbernen Halsbandern uber die ienen jagen / und 
73. Orten andere meiden an 31. Orten) sturmen wuͤrde / die 
Stadt dieser Gewalt unterliegen ünd sich rn muͤste; welches 
dann auch leyder! erfolgl/ und dies getreue Stadt wegen Untrene 
der Juden / deren viel sich in der Stad⸗ aufgehalten / und es getreuer 
mit dem Sohn / als mit dem Baiter —V— 
erobert / agusgepluͤndert / eingeaͤschert / und voͤllig verheeret / auch nach 
der Zerstoͤrung ihr von den iͤberwinder Heinrich den V. der Rahme 
des Zaubereroͤbeygelegt / und der Ruͤdenberg genennet worden 
Inzwischen und da Nuͤrnberg verheeret lag / bluͤhete Fuͤrth mit 
denen Kayserlichen Freyheiten neu versehen / unter dem Schutz des 
Bambergischen Hochstiffts inmner fort um erhielt noch inimer 
838 Immunitaten / welche alle hie auzufithren vie zu weit⸗ 
ufftig. 
Sonst erhellet auch aus einem alten im Jahr 1006 datirten 
Brief / daß die Vogthey uͤber Furth und einige benachbarte Oerter de⸗ 
nen Grafen von Castel zuftaͤndig gewesen / von — es vermuth⸗ 
lich durch Vermahlung an die Aahn von Vohburg gelanget / 
wie dann Marggraf Theobald von ohburg / Loĩcardum, ein en⸗ 
ckelein Graf Friderichs von Tafiel geheurathet. Es waren ader 
diese Marggrafen von Vohburg auch Burgglafen von Nuͤrnberg; 
und hatte 34 Graf Conrad von Hohenzollern / eine Marggraͤfin voͤn 
Vohburg / und zwar die letzte Etbin dieses Hauses / vbermahlen las⸗ 
sen / aus welcher Ehe Friderich der n. Burggraf von —5 — 83 
henzollerischen Raͤhmens Fortpflantzer seines Burggraͤssichen 
Hauses abgest ammet /durch weich ehliche Bertnüpfung vermuth⸗ 
lich auch nebenst der Burgerasee Wune die Vogthey uͤber Ir 
2 enen
	        
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