Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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roßzeug, so überguldt werden soll, ist befolhen, sich zuvorderst 
zu erkundigen, ob in abwesen des Holdermans gesellen an be- 
rürtem roßzeug arbeiten oder nit, und alßdann eines herren hoch- 
gelerten räthlich bedenckhen einzunemmen, wie diese partheyen 
zu verabschieden sein mugen. 
1375. [34 b] 13. Mai 1595: 
Fın weiterer Ratsverlaß “ber diesen Gegenstand. Man 
soll Herrn Dr. Helds Bedenken darüber einnehmen, 
1376. [47 a] 20. Mai 1595: 
Desgleichen. Das Ehepaar Holdermann soll dem Grona- 
poldt Cautıion lersten. 
1377. [1595, I, 27 b] 8. Mai 1595: 
Dieweil Peter Flettner, kunstgiesser, umb zulassung 
seiner interponirten appellation contra Gall Wernlein, goldt- 
schmidt, supplicirt, soll man bede theyl herren D. Gugels be- 
denckhen gemeß zu gutter rechnung in beysein gutter schiedtlicher 
leut, innerhalb 14 tagen den negsten vorzunemmen, zuvorderst 
anweisen, do aber durch solche dieser stritt nicht soll hingelegt 
werden, den Flettner mit seiner appellation zulassen. 
1378, [1595, I, 33 a] 12. Mai 1595: 
Claudivon Creutz ufm thurn soll man auf das, darumben 
er hinaufgeschafft worden, zu redt halten. 
1379, [1595, I, 36 a] 13. Mai 1595: 
Uff verleßung des verhafften Claudivom Creutz gethone 
sag, ist befohlen, weil er seiner mißhandlung und begangenen 
eheebruchs gestendig, sich auch selbsten freiwillig in die thurn- 
straff eingestellet, das er die gewönliche eheebrecherstraff 4 wochen 
erstehen und alsdan mit einer sträfflichen rede soll von statten 
yelaßen werden. 
1380. [1595, II, 3 a] 22. Mai 1595: 
Auff Martin Seifferts, bürgers und goldtschmidts 
hie, ansag, welcher gestalt Hanß Fidtler, cantzleypott, ihne in 
voller weiß geschlagen und sein schwangers weib dermassen er- 
schreckht hab, das sie in leib- und lebensgefahr sey und also 
todtlich kranckh lig, soll man gedachten Fidtler ins loch schaffen 
und die nachbarn hören. 
1381, [1595, III, 45 a] 12. Juli 1595: 
Auf der verordtneten herren an der rug verlesenes be- 
denckhen, was den flach- und etzmahleren alhie auf ihr
	        
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