fullscreen: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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der zeigt, dass die Messerer eine vierjährige Lehrzeit 
hatten. 
Den Beschluss der Betrachtung des Messerer- 
gewerbes bilde ein Verlass, den der Rat im Verkehr mit 
Fremden (in Handwerksangelegenheiten) zeigt. Er ist 
datiert vom 3. VII. 1482, Die Nürnberger Messerer müssen 
irgendeinen Handel mit denen von München gehabt 
haben, deren Antwort ihnen vorgehalten werden soll. 
Dabei sollen sie ernstlich ermahnt werden, sich an 
der von München Vornehmen und vermeinte Ordnung 
nicht zu kehren (274). Daraus konnten Bürgern, 
Bürgerssöhnen und andern ihres Handwerks von Aus- 
wärtigen Schwierigkeiten und Ärgernis bereitet werden. 
Solche Fälle sind dem Rate mitzuteilen, damit, wenn 
solcher Leute Gesellen herkämen, er sie bestrafen 
könnte. Dies zeigt einerseits einen schon damals recht 
regen gewerblichen Verkehr mit München und anderer- 
seits den Willen (und wir dürfen wohl sagen, auch die 
Macht) des Rates, seine eigenen Bürger vor Schwierig- 
keiten und Übergriffen von auswärtiger Seite zu 
schützen. Wie man auch daraus wieder sieht, dass 
für Verhältnisse, wie die Nürnberger, auch politische 
Rücksichten bei Regelung gewerblicher Angelegen- 
heiten in Betracht kommen konnten. 
Il. Die Salwürke. 
Gegenüber den beiden grossen, führenden Hand- 
werken der Plattner und Messerer, wie ich sie im 
vorhergehenden einigermassen zu umgrenzen versucht 
habe, treten die übrigen Gewerbe der Waffenbranche 
mehr in den Hintergrund, was auch natürlich ist, da
	        
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