Full text: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

boten. Die Negation bleibt daher immer, und ihre Beziehung 
gibt ıhr keine Realität. Man mag das Erlaubtsein auf das 
Sittengesetz oder auf den dadurch gesetzmässigen Trieb be- 
ziehen, so bleibt es immer ein Erlaubtsein — d. h. eine Nega- 
tion. Und doch ist das Recht ebenso gewiss etwas Reales 
und positiv ın das Subjekt Gesetztes, als die Pflicht, wie dies 
aus einer auch nur flüchtigen Vergleichung beider Begriffe er 
hellen muss. — 
Wir dürfen demnach wohl die Richtigkeit von Feuerbachs 
Behauptung annehmen, und deshalb Feuerbach als denjenigen 
betrachten, der vor Fichte — also als erster — Moral und 
Recht gehörig getrennt habe. Freilich mag diese Idee zu jener 
Zeit sozusagen schon in der Luft gelegen haben. Aber es ist 
immerhin ein grosses Verdienst, ja das Kennzeichen eines be 
deutenden Mannes, leitende Gedanken einer Zelt als erster aus- 
zusprechen. — 
Die übrige Rechtsphilosophie Feuerbachs bewegt sich 
hauptsächlich auf dem Gebiete des Strafrechts. 
Hier macht er zuerst Front gegen die bisherige Art, der 
Philosophie im peinlichen Recht eine herrschende Stellung ein- 
zuräumen.1) „Ueberhaupt ist es,‘ schreibt er, „die Tendenz 
meines ganzen Systems, die Anmassungen der Philosophie ın 
dem peinlichen Rechte einzuschränken, der Herrschaft jener 
launenhaften Tyrannin in dem positiven Rechte entgegenzu- 
arbeiten und ihr in der Jurisprudenz nichts weiter übrig zu 
lassen, als das Geschäft und die Ehre, eıne untertänige Dienerin 
der Gesetze zu sem“. 
Laut erhebt er die Forderung nach scharfer Abgrenzung 
der Begriffe. Nie könne das Geschäft des Richtens untrüglich 
werden, aber?) das Streben müsse vorhanden. sein, dass wir 
die Theorie durch die haltbarsten festesten Grundsätze zu unter- 
stützer: suchen, dass wir nicht eher ruhen, als bis hier alles 
aufgeklärt, soviel wie möglich begründet, vereinfacht und zur 
vollständig deutlichen Erkenntnis erhoben ist.) „Von der 
Theorie hängt die Praxis ab; um so sicherer und vollkom- 
mener ist diese, je bestimmter und vollendeter jene Ist. Alles 
Suchen. das ohne feste leitende Prinzipien angestellt wird, ist 
) 
Revislon d, Grundsätze des peinlichen Rechts. Bd, 1. 5, X. 2 5. XV 
3) 5.5
	        
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