—
62
immer mehr und mehr zusammenhängen werden. Staaten können
sich nicht so scharf von einander abscheiden. Aber es ist not—
wendig, daß uns die Maul- und Klauenfseuche nicht immer erneut
ins Inland eingeschleppt wird, damit wir schließlich mit den Sperr—
maßregeln doch noch durchdringen müssen.
Aus den Entgegnungen des Herrn Dettweiler möchte
ich nur eines herausgreifen. Derselbe legt außerordentlich hohen
Wert auf das Anlegen von Plomben. Ich habe den Wert der
Plomben nicht negiert. Ich habe nur konstatiert, daß sie an sich
nicht von ausschlaggebendem Wert sind. Ich habe nur gesagt,
wenn die Tiere infiziert sind, bekommt eben die nächste Großstadt
dann dieselben ausgeliefert. Was dann die Anträge betrifft,
welche das unterfränkische Kränzchen an das Generalkomitee hat
gelangen lassen, so habe ich dieselben nicht besonders aufgenommen,
weil man die Freundlichkeit hatte, mir die darauf ergangene Ent—
schließung von München aus zuzuschicken. Gleichwohl teile ich
selbstverständlich die Ansicht des unterfränkischen Kräuzchens in
dieser Beziehung unbedingt und sage, wir sind fortgesetzt verpflichtet,
Ursache und Wesen der Maul- und Klauenseuche und zwar mit
Unterstützung der Königlichen Staatsregierung zu verfolgen, um
überhaupt in die ganze Sache erst Klarheit zu bringen. Aber ich
wollte mich bei Begründung der einzelnen Resolntionen nicht auf
zu weite Gebiete begeben und habe deswegen ein Eingehen auf
jene Anträge unterlassen.
Ich erlaube mir nun, meine Anträge sämtlich aufrecht zu
erhalten und bitte um Abstimmung über dieselben.
Vorsitzender: Die Anträge des Herrn Referenten sind
gedruckt in Ihrer aller Hände. Ich schlage Ihnen nun vor, bei
der Abstimmung folgenden Abstimmungsmodus einzuhalten Ich
werde abstimmen lassen über jeden einzelnen der drei mit römischen
Ziffern gekennzeichneten Abschnitte; und zwar bitte ich zunächst
abzustimmen über Jeinschließlich der Ziffern 1, 2, 8. Es sind
das die Vorschläge, welche die Einfuhr von Vieh nach Deutschland
betreffen. Hierauf lasse ich besonders über IJ abstimmen und zwar
ebenso sogleich über Punkt 17. Es sind das die Maßregeln, welche
die Besitzer landwirtschaftlicher Haustiere betreffen. Hierauf kommt
endlich die Abstimmung über III, und zwar auch wieder über
sämtliche dazu gehörige Ziffern 1258 gemeinschaftlich. Weitere