Inhaltsverzeichnis: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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So hat also der Kampf um Fortbestand ihres Gewerbes, 
den die Bleistiftmacher mit so grosser Energie und Aus- 
dauer geführt, mit ibrem Sieg einen vorläufigen Abschluss 
erreicht. So viel ist jetzt sicher: Das Bleistiftmachen wird 
in Zukunft nicht zu einer Nebenbeschäftigung der Schreiner 
herabsinken, wie diese wohl gewünscht, sondern es wird 
einen besonderen Erwerbszweig bilden, es wird nicht nur 
Schreiner geben, die Bleistifte machen, sondern auch 
„Bleistiftmacher“. 
Dieses Resultet kann aber die Bleistiftmacher nicht 
darüber täuschen, dass noch manches zu wünschen übrig 
bleibt. Noch immer bilden sie ja kein eigenes Handwerk, 
noch immer sind sie mit den Schreinern in einem Hand- 
werk vereinigt, wie dies der Ratserlass vom 14. März 
ausdrücklich festsetzt!); noch immer haben deshalb die 
Schreiner das Recht, den Umgang vorzunehmen?), wenn 
ihnen auch seit 1706, wie wir oben gesehen, Bleistift- 
macher zugesellt sind. Bei dem höheren Ansehen, das 
die Geschworenen der Schreiner vor den gewöhnlichen 
Bleistiftmachern genossen, kann es uns nicht zweifelhaft 
erscheinen, wessen Einfluss bei dieser kontrollierenden 
Thätigkeit überwogen hat. Auch eine Abgabe, welche 
nur den beiden am Umgang teilnehmenden Schreinern ge- 
zeben wird, zeigt, so geringfügig sie auch ist — „ein 
Dutzet Bleyweisssteffte“ — doch deutlich. die bevorrechtete 
Stellung der Schreiner, _ 
Ähnlich liegen die Dinge bei der Besichtigung der 
von den „angehenden“ Bleistiftmachern gefertigten Probe- 
stücke, Hier kommt der immer noch vorherrschende Ein- 
fuss der Schreiner auch in dem Zahlenverhältnis der bei- 
gezogenen Sachverständigen zum Ausdruck; es müssen 
nämlich bei einer solchen Zulassung eines neuen Bleistift- 
1) Rats-Prot. tom, 1707. Nr. 12. f. 70. 
2) Actum 3. Punet 4.
	        
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