Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

wiederum ein neues Gehaltsregulativ für die hiesigen Volksschullehrer in 
Kraft, welches folgende Sätze stipulierte: 
1440 Mevom 1. bis 3. Dienstjahr J Die Beförderung in die III. Ge— 
I614 M vom 4. bis 6. haltsklasse (17182 46) war durch 
1782 M vom 7. bis 12. besondere Genehmigung beider 
I944 M vom 13. bis 18. , städtischer Kollegien und der Schul— 
2088 M vom I19. bis 24. , u. Jlbbehörden bedingt — eine Bestim— 
2232 M vom 25. ab. mung, die heute noch besteht. 
Der Unterricht im Zeichnen und Turnen, an der Sonntags- und Knaben— 
fortbildungsschule wurde besonders honoriert. 
Neben den wirklichen Lehrstellen sollte noch eine kleinere Anzahl von 
Provisoraten bestehen, deren Inhaber 3 Jahre im Provisoratsdienst verbleiben 
mußten, keine Anwartschaft auf Präsentation auf eine wirkliche Lehrstelle hatten, 
bei zufriedenstellender Leistung aber hoffen durften, nach Umfluß der 3 Provisorats— 
jahre von den städtischen Behörden zu wirklichen Lehrern vorgeschlagen zu werden, 
wobei ihnen die Hälfte der Dienstjahre vom Tage der Ernennung zum Provisor 
an bis zum Tage der Ernennung zum wirklichen Lehrer angerechnet wurde. 
Der Provisorengehalt betrug jährlich 1029 M von der Stadt (dazu kamen 
noch 90 M vom Rentamt). 
Am 3. Mai 1884 war seitens des Bezirksvereins dem Magistrat eine 
„Denkschrift über die derzeitige materielle Lage der Lehrer Nürnbergs“ 
unterbreitet und derselben das Gesuch angefügt worden, jedem Lehrer eine Wohnungs— 
Entschädigung von 288 M ( 20 Proz. des Anfangsgehaltes) zu gewähren und 
die 6jährigen Perioden auf 5jährige abzukürzen. 
Auf Grund eines Gutachtens des Verwaltungsausschusses vom 18. Juni 1884 
hat der Magistrat am 4. Juli 1884 einstimmig und ohne Diskussion die 
Ablehnung dieses Gesuches beschlossen. 
Daraufhin hat der Bezirkslehrerverein unterm 6. August 1884 dem Magistrate 
eine ausführliche Beleuchtung des obigen Gutachtens unterbreitet und sein Gesuch 
erneut. 
* 
Dieses wiederholte Gesuch wurde am 15. September 1884 abermals abschlägig 
verbeschieden und dabei bemerkt, daß dem Lehrerverein ein „kontradiktorisches“ Ver— 
halten nicht zustehe. 
Da indes hinsichtlich der gestellten Bitte das Gemeindekollegium sich geäußert 
hatte, das Gesuch hätte vor Beratung des gemeindlichen Voranschlages gestellt 
werden sollen, wurde an dieses Kollegium unterm 29. April 1885 eine drittmalige 
Singobe gemacht und im allgemeinen um Verbesserung unserer materiellen Lage 
ersucht. 
Daraufhin hat das Kollegium in seiner Sitzung am 31. Mai 18885 beschlossen, 
vom 1. Juli 1885 jedem Lehrer eine Gehaltszulage von 120 AM zu gewähren. Eine 
Abkürzung der Zulagsperioden trat aber nicht ein! Der Anfangsgehalt betrug also 
statt 90 nun 17560,M, der Endgehalt nach 25 Dienstiahren stieg von 2232 auf 
2352 M. 
Am 21. November 1889 erfolgte eine neue Eingabe der Vorstand— 
schaft des Lehrervereins an die gemeindlichen Kollegien um Gehalts— 
aufbesserung. 
Man erbat a) Abkürzung der 6jährigen Perioden auf 5jährige; 
b) für jeden Lehrer eine 10proz. Erhöhung seines städtischen 
Gehaltes und 
Anfügung einer weiteren — VII. — Gehaltsklasse mit der 
Steigerung von 144 M. 
Der Erfolg dieses Schrittes war die mit 1. Januar 1891 eintretende Gehalts— 
skala, welche die Abkürzung der II. Periode von 3 auf 2 Jahre, dann der biährigen
	        
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