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die zum Vortrage gebrachten Darlegungen des Referenten in erwähntem Betreffe 
in der Bayerischen Lehrerzeitung zum Abdruck gelangten. 
Eine direkte Anregung unsererseits konnte füglich um so eher unterbleiben, 
als die Kommission für Schuülgesundheitspflege,“) ein Zweig des Vereins für öffent— 
liche Gesundheitspflege, diese Frage aufgriff uͤnd in Verbindung mit dem städtischen 
Schulrate Dr. Glauning — nachdem'seitens des J. Bürgermeisters der hiesigen 
Stadt, Dr. v. Schuh, die Geneigtheit zur Schaffung derartiger Hilfsschulen ausge— 
nchen ward — weiter förderte,**) sodaß wir hier z. 3. 5 derartige Hilfsschulen 
besitzen. 
Zu der ebenfalls von der Kommission für Schulgesundheitspflege angeregten 
und im Jahre 1888 erreichten Einführung von Schulärzten hat unser 
Verein eine wohlwollende Stellung genommen.“ Sein Bestreben ging dahin, daß 
die, Instruktion für die Schulärzte so gehalten werde, daß die Wünsche der Lehrer 
dieser neuen Institution gegenüber zur Geltung kommen. Die betreffeuden Wünsche**) 
waren nachverzeichnete: 
a) Die Machtbefugnisse des Schularztes sind genauest zu umgrenzen, um 
Konflikte zwischen ihm und dem Lehrer zu vermeiden. 
Der Schularzt hat seine Thätigkeit nur auf dem ihm eigenen Gebiete zu 
entfalten und sich jedes Überareifens in die unterrichtliche Sphäre zu 
enthalten. 
Er darf nicht als neuer Vorgesetzter des Lehrers, deren er an sich schon 
genug hat, erscheinen und soll zu keinerlei Verfüqgqungen dem Lehrer ge⸗ 
genüber berechtigt sein. 
Der Besuch, des Schularztes in der Klasse soll auf das thunlichste Mindest— 
maß beschränkt sein und sich so wenig störend als möglich gestalten. 
Nicht als eine neue Belästigung für uns soll der Schularzt erscheinen, 
sondern als unser Mitarbeiler in leiblicher und geistiger Förderung der 
Jugend, ja eventuell auch als Beschützer des Lehrers. 
Seine Ansicht über Durchführung der fachmännischen Leitung der 
hiesigen Volksschulen hat der Bezirksverein in einer am 18. Januar 1899 ge— 
faßten und den maßgebenden Kreisen behändigten Resolution niedergelegt, welche 
folgenden Wortlaut hat: 
1) Wir halten unentwegt fest an der Forderung vollständiger Durchführung 
der fachmännischen Leitung unserer Volksschulen, können es aber — und zwar 
nicht etwa deshalb, weil wir eine vermehtte Kontrolle unserer Berufsarbeit zu 
scheuen hätten, sondern weil wir eine, den inneren Erfolg der Schularbeit ge— 
fährdende Beengung der sich am besten mehr frei bethätigenden Lehrerindividualität 
davon befürchten — keinesfalls für angezeigt oder gar als wesentliches Merkmal 
eines guten Schulwesens erachten, daß zwischen den Inspektoren und den ihnen 
unterstellten Lehrern noch weitere Aufsichtsorgane (heißen sie Oberlehrer Ader 
wie auch sonst immer) eingefügt werden. 
2) Wir sind hingegen der Meinung, daß zur wirklichen Hebung des Volks— 
schulwesens in Nürnberg die Schaffung eines einheitlichen Schulsystems, nämlich 
der konfessionell gemischten Schulen auf Grundlage des Prinzips der allgemeinen 
Volksschule anzustreben sei, womit die geistliche Schulaufsicht beseitigt werden 
könnte und die Durchführung der Fachleitung und damit ein dewiffes Abancement 
der Lehrer ermöglicht würde. 
*) Bestehend aus Vertretern der gemeindlichen Kollegien, Ärzten, Technikern, 
Lehrern der höheren Lehranstalten und der Volksschule. 
») Die diesbezüglichen Erhebungen der erwähnten Kommission, siehe: „übersicht 
über die Schulen für Schwachsinnige in Deutschland, und der Schweiz, zusammengestellt 
von A. Därr“. Diese Übersicht ward auch der Bayerischen Lehrerzeitung beigegeben. 
***) Formuliert am 15. November 1895
	        
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