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zu verschaffen, zu naheliegend, als dass man der Ver-
suchung hätte widerstehen können.
Als ein deutliches Zeichen jenes zünftlerischen Geistes
müssen wir es ansehen, wenn die Bleistiftmacher wiederum
dazu greifen, eine bestimmte Zahl von Meisterwerkstätten
festzusetzen, die sie nicht überschreiten lassen wollen,
30 Jamentieren die Geschworenen 1792, „dass die Meister-
schaft zu sehr überhäuft würde, indem schon ihrer acht
anjetzo wären“ und bitten darum dringend, ein gerade VOor-
liegendes Meisterrechts-Gesuch abzulehnen. !) Sie kümmern
sich dabei nicht einmal darum, dass sie jenen Petenten
ainst selbst zur Einzünftung unter Androhung der Aus-
weisung aufgefordert und sogar zu den Meisterstücken
zugelassen haben, °) sondern bitten sein Gesuch auf solange
nicht zu gewähren, bis eine Stelle erledigt sein werde,
and das Rugsamt gibt — merkwürdigerweise — ihrem
Drängen nach. Dass der Zurückgewiesene ein weiteres
Gesuch nicht mehr stellt, sondern den Zunftmeistern ferner-
hin als Stümpler Konkurrenz macht, und dass er einer
späteren Aufforderung ZUr Inkorporierung nicht Folge
leistet, wird jedermann erklärlich finden.
Wir müssen uns wundern, wenn hier eine Zahl fest-
yesetzt wird, die noch bedeutend geringer ist, als die
in der vorigen Periode geltende; dass aber nicht etwa
ain Versehen des Schreibers vorliegt, bezeugt uns ein
kurz darauf folgendes Protokoll, in welchem ebenfalls die
Zahl der derzeitigen Meister auf acht angegeben wird. °)
Auch mit dem Meisterbuch 4) stimmen diese Angaben un-
1) Rugsamts-Prot, 9. Aug. f. 196.
2) Rugsamts-Prot. 1. Nov. 1791. f. 280.
3) Rugsamts- Prot. 4, Sept. 1792. f. 224
4) Meisterbuch II. £f. 33. Stadtarchiv.