Full text: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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auf die Sonntagsschule 3 Knaben und 3 Mädchen. Von der Gesamtzahl der Kinder 
waren protestantisch, 14 katholisch und J israelitisch, 44 einheimische und 10 
auswärtige. 
b) Hilfsklassen. 
1. Geschichtliches. 
Die erste Anregung zur Errichtung von Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder 
wurde dahier im Jahre 1854 von der Kgl. Lokalschulkommission gegeben, indem sie 
zwei solche Klassen, freilich ohne Erfolg beantragte. Im Jahre 1870 trat der da— 
malige Kgl. Bezirksarzt Dr. Martius aufs neue für die Sache ein. Aber auch 
seinem Antrage wurde eine Folge nicht gegeben, vielmehr beschloß der Magistrat, 
die Sorge für solche Kinder den Eltern und unter Umständen der Armenpflege zu 
überlassen. Lange Jahre ruhte seitdem die Sache, bis in den achtziger Jahren Be— 
richte über die günstigen Erfolge, die man anderwärts mit Hilfsklassen für schwach— 
sinnige Kinder erzielt hatte, das Interesse für diese Einrichtung aufs neue wach— 
riefen. Jetzt ging die erste Anregung, derselben näher zu treten, von der Kgl. Be— 
zirksschulinspektion Wöhrd aus. Im Jahre 1889 stellte die Lokalschulkommission 
einen förmlichen Antrag auf Errichtung von Hilfsklassen. Anfänglich wurden 
mancherlei Bedenken gegen dieselben geltend gemacht. Doch begannen diese im 
Laufe der nächsten Jahre zu schwinden. Und als endlich im Jahre 1894 der Verein 
für öffentliche Gesundheitspflege nach eingehenden Erhebungen und Beratungen an 
den Magistrat ein Gesuch um Errichtung von Hilfsklassen richtete, fand dasselbe 
von der Lokalschulkommission unterstützt, bereitwilliges Gehör. Am Anfange des 
Schuljahres 1894,95, und zwar am 8. Oktober 1894, wurden zwei Hilfsklassen er— 
richtet. Ihnen folgte im Jahre 1895 eine dritte und 1896 eine vierte Hilfsklasse 
Am 15. Juli 1898 beschloß der Magistrat die Errichtung einer fünften fuͤr Gosten— 
hof. Dieselbe trat am 1. September 1898 ins Leben. 
2. Einrichtung und Leituna. 
Es bestehen zur Zeit fünf Hilfsklassen, vier erste und eine zweite. In der 
letzteren sind diejenigen Kinder vereinigt, welche durch den Unterricht in einer der 
J. Hilfsklassen ein gewisses Maß von Kenntnissen erworben haben. Die J. Klassen 
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sind auf vier verschiedenen Punkten der Stadt untergebracht, je eine im Norden (im 
Maxthorschulhaus) im Osten (im Schulhaus am Marienthorgraben), im Süden (im 
Schulhaus in der Kartäusergasse) und im Westen (im Schulhaus an der Fürther— 
straße). Die II. Klasse befindet sich mehr in der Mitte der Stadt, im katholischen 
Schulhaus an der Königsstraße, gegenüber der Lorenzer Kirche. 
Aufnahme wird allen Kindern ohne Unterschied des Bekenntnisses gewährt. 
Dementsprechend stehen die vier Hilfsklassen der inneren Stadt unter der Inspektion 
der Simultanschulen der inneren Stadt, während die im Schulhaus an der Fürther— 
straße in Gostenhof zur Inspektion der Simultanschulen im Lorenzer Burgfrieden gehört. 
3. Lehrgegenstände und Unterrichtszeit. 
Die Unterrichtsgegenstände der Hilfsklassen sind ungefähr dieselben wie in 
den Unterklassen der Volksschulen: Religion 3 Stunden, Deutsch einschließlich 
Schreiben 8 Std., Rechnen 6 Std., Auschauungsunterricht bezw. Heimatkunde 2 Std., 
Singen, Turnen und Zeichnen je 2 Std., endlich Handarbeiten, für Knaben und 
Mädchen getrennt, 2 Std., im ganzen 27 Stunden in der Woche. Ein bestimmtes 
Lehrziel ist nicht aufgestellt, dafür wird von den Lehrern für die am Jahresschlusse 
stattfindende Prüfung ein genauer Lehrbericht vorgelegt. 
Die tägliche Unterrichtszeit, wie Anfang und Einteilung des Schuljahres ist 
in den Hilfsklassen wie in der allgemeinen Volksschule. Dagegen haben die Kinder 
derselben nicht die ganze Zeit der Werktagsschulpflicht in den Hilfsklassen zuzu— 
bringen. Denn einerseits erfolgt die Aufnahme in dieselbe satzungsgemäß erst nach
	        
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