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Summa
II. Hilfsanstalten der Volksschule.
a) Taubstummenschule.
1. Geschichtliches.
Bis zum Jahre 1830 hatten die taubstummen Kinder der Stadt von einem
im Taubstummenunterricht erfahrenen Volksschullehrer Unterricht erhalten oder waren
nach Ansbach geschickt worden, um die dortige Taubstummenschule zu besuchen. Im
Jahre 1831 beschlossen die städtischen Kollegien, für die taubstummen Kinder in
Nürnberg eine eigene Schule zu gründen. Dieselbe wurde am 16. Oktober 1832
mit einem Lehrer und 9 Schülern eröffnet. Da im Laufe der nächsten Jahre die
Zahl derselben wuchs, errichtete man im Jahre 1844 einen weiteren Kurs und be—
stellte für denselben einen Hilfslehrer. Vier Jahre hernach, im Jahre 1848, zählte
die Schule nur noch einen Werktagsschüler und zwei Sonntagsschüler. Infolge—
dessen wurden der zweite Kurs und die Stelle des Hilfslehrers wieder eingezogen.
Eine weitere Ausdehnung erfuhr die Schule in den siebziger Jahren. Im
Jahre 1870 zählte sie 16 Knaben und 7 Mädchen, welche von einem Lehrer und
einem Hilfslehrer unterrichtet wurden. Durch Entschließung der Kgl. Regierung
von Mittelfranken vom 27. Dezember 1873 wurde sie als öffentliche Volksschule
auerkannt, und bald darauf verlieh eine höchste Entschließung (vom 21. Januar 1874)
dem Magistrate das Recht der Präsentation auf die Lehrstelle der Taubstummenschule.
Von diesem Rechte machte der Magistrat schon im nächsten Jahre (1875)
Gebrauch, indem er einen eigenen Taubstummenlehrer anstellte. Dies war ein für
das Gedeihen und die weitere Entwicklung der Schule bedeutsamer Schritt. Denn
während die bisherigen Lehrer ihre Thätigkeit nur im Nebenamte ausübten, konnte
der neue Lehrer seine ganze Zeit und Kraft dem Unterrichte der taubstummen Kinder
widmen. So wirkten nunmehr 3 Lehrer an der Schule, ein eigener Taubstummen—
lehrer und zwei Volksschullehrer. Als von diesen der eine mit Tod abging und
der andere zurücktrat, wurde im Jahre 1881 ein zweiter Taubstummenlehrer ange—
stellt, und damit wurde die Taubstummenschule eine selbständige Anstalt. Mit