Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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Der Lehrplan war ursprünglich für alle Schüler der gleiche. Er bestimmte 
je 2 Stunden wöchentlich für Deutsch, Rechnen und Zeichnen. Allmählich trat 
eine Sonderung der Schüler ein, zuerst nach dem Stande der Kentnisse, dann nach 
den Gewerben, welchen die Schüler angehörten. So unterschied man zuerst Kurse 
für diejenigen, welche die sieben Klassen der Werktagsschule mit Erfolg besucht 
hatten, sogenannte Sammelkurse für diejenigen, welche während des Schuljahres 
aus Landschulen nach Nürnberg überwiesen wurden, Vor- und Unterkurse fuͤr solche, 
welche das Ziel der Werktagsschule nur unvollständig erreicht hatten. Im Jahre 
1879 wurden zunächst Bäcker, Metzger, Bader und Friseure besonderen Kursen zu⸗ 
gewiesen. Eine weitere Sonderung nach Gewerbegruppen trat im Jahre 1888 ein, 
indem man Holzarbeiter, Metallarbeiter, Maler und Lithographen in eigenen Kursen 
vereinigte, um ihnen die für ihr Gewerbe notwendige Ausbildung zu geben. Im 
Jahre 1890 endlich wurde die Schule in einen Sebalder und Lorenzer Bezirk ge— 
chieden und für jeden derselben ein Kgl. Inspektor aufgestellt. 
2. Einrichtung und Leitung. 
Die obligatorische Knabenfortbildungsschule gliedert sich in zwei Abteilungen, 
l.eine Elementarabteilung für Schüler, die das Lehrziel der Volksschule 
pigt erreicht haben, 2. eine Fachabteilung für Schüler, die dasselbe erreicht 
aben. 
Die Elementarabteilung umfaßt a) Vorkurse für Schüler, welche in einem 
Jahre soweit gebracht werden können, daß sie befähigt sind, in einen J. Kurs der 
Fachabteilung überzutreten. Es sind dies insbesondere solche, welche nach vollendeter 
siebenjähriger Schulpflicht aus der VIJ. Klasse der Volksschule entlassen wurden; b) 
Unterkurse für Schüler, welche in den sieben Jahren der Werktagsschulpflicht 
nur das Lehrziel der V. oder IV. Klasse der Volksschule erreicht haben; ) Sonn— 
bagskurse für Schüler, die nicht einem eigentlichen Gewerbe angehören, wie Aus— 
laufer, Knechte u. s. w.; d) Sammelkurse für Schüler, die am Anfang oder im 
Laufe des Schuljahres von auswärts zugehen. 
Die Fachabteilung umfaßt zwei aufsteigende Kurse. In diesen sind jeweils 
Schüler, welche gleichen Gewerbegruppen angehören, vereinigt. Es gibt demgemäß 
J. und II. Kurse a) für Holzarbeiter, b) für Metallarbeiter, c) für Lithographen 
und Maler, d) für Bäcker und Meszger, Kellner, Bader und Friseure, e) für ver— 
schiedene Gewerbe. 
Neben den öffentlichen Kursen bestehen auch einige Privatkurse für solche 
Schüler, welche in der regelmäßigen Unterrichtszeit in ihrem Geschäft durchaus un— 
abkömmlich sind. Dieselben bezahlen nach Ubereinkommen mit dem Lehrer ein 
mäßiges Schulgeld, während der Unterricht in den öffentlichen Kursen uneutgeltlich 
ist. Die Unterrichtszeit in den Privatkursen beschränkt sich auf 4 Stunden in der 
Woche. Dafür aber dürfen in einem solchen Kurse nicht mehr als 20 Schüler 
aufgenommen werden. 
Der Unterricht wird in sämtlichen Kursen von den Lehrern der Werktags— 
volksschule erteilt und zwar gegen besondere Bezahlung, soweit er das den hiesigen 
Volksschullehrern zukommende Pflichtmaß an wöchentlichen Unterrichtsftunden 
überschreitete. 
Für die Leitung und Aufsicht der Schule, welche simultanen Charakter trägt, 
sind zwei Inspektionen bestellt, eine für die Sebalder und eine für die Lorenzer 
Stadtseite. Die Zusammensetzung derselben entspricht derjenigen der Bezirksschul— 
inspektionen der Volksschule. Wie diese stehen sie unter der Lokalschulkommission. 
Die Inspektoren sind Schulmänner weltlichen Standes. 
3. Lehrgegenstände und Unterrichtszeit. 
In allen Kursen der Knabenfortbildungsschule wird Deutsch, Rechnen und 
Zeichnen, und zwar in je 2 wöchentlichen Unterrichtsstunden, gelehrt. Bäcker und
	        
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