Volltext: Catharina Regina von Greiffenberg (1633-1694)

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Frieden. Dieser ließ trotz aller Vorstellung von 
seiten der Evangelischen dem Kaiser das unge— 
schmaͤlerte Recht der Reformation in seinen Erb⸗ 
— —— 
Kitterstandes wurde nur gestattet, nichtkatho- 36 
lischen Gottesdienst außer Landes zu besuchen, 
die lutherische Dienerschaft mußte uͤbertreten oder 
entlassen werden. Wiedemann fuͤhrt (Bd. V. 
Kap. 3) aus dem Jahre 16052, welches in der 
Geschichte der Gegenreformation als wichtigstes i0 
Jahr einer dritten und letzten Epoche — ihr 
Anfang faͤllt auf das Jahr 1648 — angesehen 
werden muß, eine ganze Veihe von Berichten an, 
Auszuͤge aus Konsistorialrats⸗ und Klosterrats⸗ 
akten, deren nach und nach immer kleinerer Um⸗ 15 
fang von den Wirkungen des obrigkeitlichen Be— 
fehles und dem strengen Vorgehen der Behoͤrden 
ein deutliches Zeugnis abzulegen vermag. Dem 
Beichtzettelmandat Serdinands III. vom 5. Maͤrʒ 
1055 folgen die gleich strengen Sastenpatente 20 
Ceopolds J., der seinem Vater an Strenge nicht 
nachstehen wollte. Wieder begannen die schrift⸗ 
lichen Erhebungen und Meldungen mit lang⸗ 
samem, aber sicherem Erfolge. Kein Prote⸗ 
stant entging dem Spuͤrsinn der kaiserlichen Offi⸗ 28 
zialen. Uber das Dekanat Ibbs, zu welchem 
Schloß Seissenegg gehoͤrte, wird ein Bericht nicht 
mitgeteilt. Erst aus dem Jahre 1675 liegt eine
	        
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