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zu deren Beschaffung der Stadtmagistrat auch seinerseits gehörig mit—
wirken werde, sollten die Funktionäre oder sonst geeignete Individuen
sogleich als provisorische Lehrer vorgeschlagen werden.
Damit glaubte das hohe Staatsministerium „den sehr zw eck—
mäßigen Vorschlägen der Schul- und Kommunalbehörden
in Nürnberg und München“ Rechnung getragen und alle Schwie—
rigkeiten beseitigt zu haben, welche auch nur scheinbar den Vollzug ein—
zelner Punkte der allerhöchsten Verordnung vom 16. Februar zu erschwe—
ren schienen. Mit großer Befriedigung hebt das Ministerium hervor,
„daß kein anderer Staat ähnliche Anordnungen besitze.“
Am 12. September erließ die Schulkommission im Intelligenzblatt
eine Bekanntmachung, durch welche den Eltern und Vormündern unter
Darstellung der gegenwärtigen Organisation der Gewerbschule geraten
vird, ihre in der höheren Bürgerschule befindlichen und dahin bestimm—
ten Kinder vom neuen Schuljahr an in die Kreisgewerbschule oder in
das Gymnasium zu schicken. In dem Ausschreiben wird besonders her—
oorgehoben, daß bei der Organisation-der Gewerbschulen auf die dem
Handelsstande sich widmenden Jünglinge Rücksicht genommen sei.
Zu dieser Bekanntmachung erfolgte sodann am 8. Oktober fol—
zender Zusatz:
„Durch Entschließung des Ministeriums wurde gestattet, bei der
Kreisgewerbschule dahier 5 Kurse für fremde lebende Sprachen zu
gründen, deren 2 unterste parallel mit den 2 obersten Kursen der
lateinischen Schule, und deren 3 obere parallel mit den 3 untersten
des Gymnasiums laufen.“
„Diese Kurse stehen unter dem Rektorate der Gewerbschule.“
„Durch diese Erweiterung der Kreisgewerbschule ist örtlichen In—
teressen, für welche die aufgelöste höhere Bürgerschule bestand, volle
Berücksichtigung zuteil geworden, und daher für alle diejenigen Eltern
und Vormünder, welche ihren Söhnen und Pflegbefohlenen, gleichviel
ob sie dem Handels- oder dem Gewerbstand sich widmen wollen, eine
höhere Bildung zu geben gedenken, um so dringender Veranlassung
borhanden, ihre unter 12 Jahren stehenden Söhne und Pflegbefohlenen
entweder sogleich zum Besuch der lateinischen Schule anzumelden, oder
hnen in den vorkommenden Lehrgegenständen Privatunterricht geben
zu lassen, in einem wie in dem anderen Fall aber sie einstweilen bei
dem Rektor der Kreisgewerbschule Dr. Mön nich zur Aufnahme in
letztere anzumelden, über welche demnächst nach eingeholter Genehmi—
gung des Lehrplans weitere Bekanntmachung erfolgen wird.“