Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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zu deren Beschaffung der Stadtmagistrat auch seinerseits gehörig mit— 
wirken werde, sollten die Funktionäre oder sonst geeignete Individuen 
sogleich als provisorische Lehrer vorgeschlagen werden. 
Damit glaubte das hohe Staatsministerium „den sehr zw eck— 
mäßigen Vorschlägen der Schul- und Kommunalbehörden 
in Nürnberg und München“ Rechnung getragen und alle Schwie— 
rigkeiten beseitigt zu haben, welche auch nur scheinbar den Vollzug ein— 
zelner Punkte der allerhöchsten Verordnung vom 16. Februar zu erschwe— 
ren schienen. Mit großer Befriedigung hebt das Ministerium hervor, 
„daß kein anderer Staat ähnliche Anordnungen besitze.“ 
Am 12. September erließ die Schulkommission im Intelligenzblatt 
eine Bekanntmachung, durch welche den Eltern und Vormündern unter 
Darstellung der gegenwärtigen Organisation der Gewerbschule geraten 
vird, ihre in der höheren Bürgerschule befindlichen und dahin bestimm— 
ten Kinder vom neuen Schuljahr an in die Kreisgewerbschule oder in 
das Gymnasium zu schicken. In dem Ausschreiben wird besonders her— 
oorgehoben, daß bei der Organisation-der Gewerbschulen auf die dem 
Handelsstande sich widmenden Jünglinge Rücksicht genommen sei. 
Zu dieser Bekanntmachung erfolgte sodann am 8. Oktober fol— 
zender Zusatz: 
„Durch Entschließung des Ministeriums wurde gestattet, bei der 
Kreisgewerbschule dahier 5 Kurse für fremde lebende Sprachen zu 
gründen, deren 2 unterste parallel mit den 2 obersten Kursen der 
lateinischen Schule, und deren 3 obere parallel mit den 3 untersten 
des Gymnasiums laufen.“ 
„Diese Kurse stehen unter dem Rektorate der Gewerbschule.“ 
„Durch diese Erweiterung der Kreisgewerbschule ist örtlichen In— 
teressen, für welche die aufgelöste höhere Bürgerschule bestand, volle 
Berücksichtigung zuteil geworden, und daher für alle diejenigen Eltern 
und Vormünder, welche ihren Söhnen und Pflegbefohlenen, gleichviel 
ob sie dem Handels- oder dem Gewerbstand sich widmen wollen, eine 
höhere Bildung zu geben gedenken, um so dringender Veranlassung 
borhanden, ihre unter 12 Jahren stehenden Söhne und Pflegbefohlenen 
entweder sogleich zum Besuch der lateinischen Schule anzumelden, oder 
hnen in den vorkommenden Lehrgegenständen Privatunterricht geben 
zu lassen, in einem wie in dem anderen Fall aber sie einstweilen bei 
dem Rektor der Kreisgewerbschule Dr. Mön nich zur Aufnahme in 
letztere anzumelden, über welche demnächst nach eingeholter Genehmi— 
gung des Lehrplans weitere Bekanntmachung erfolgen wird.“
	        
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