Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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werden soll, so kann er von den meisten Zeichenstunden dispen— 
siert werden, um während derselben in fremden Sprachen Unter— 
richt zu empfangen. Wer aber ein bestimmtes Gewerbe, höheres 
oder niederes Kunstgewerbe ergreifen will, bei welchem er Fertig— 
keit im Zeichnen, in Auffassung und Darstellung schöner Formen 
nötig hat, kann vom Zeichenunterricht nicht dispensiert werden. 
Die Unterrichtsgegenstände sollen so in Kurse und Klassen ver— 
theilt werden, daß nie zu vielerlei und nie Gegenstände zu glei— 
cher Zeit getrieben werden, von denen der eine den andern schon 
voraussetzt. Nach dieser pädagogisch unerläßlichen Bestimmung 
soll z. B. nach dem ersten Kurse der Naturgeschichte erst der der 
Physik und nach diesem erst die Chemie eintreten, wie auch in 
der Gewerbschulordnung vorgeschrieben ist; nach derselben Be— 
stimmung kann aber auch ein eigentlicher, selbständiger Unterricht in 
der Technologie erst im 3. Kurse eintreten, während in den bei— 
den vorhergehenden nur technologische Andeutungen mit dem natur— 
kundlichen Unterricht verbunden werden mögen. Ebendeshalb ist 
es aber auch ratsam, die landwirtschaftlichen Kurse, wenn nicht ganz 
uͤber die Grenzen der Gewerbschule hinaus, doch auf deren letzten 
Kurs zu verlegen, weil ohne vorgehende Kenntnis der Naturge— 
schichte, Physik und Mathematik kaum die landwirtschaftliche 
Encyklopädie den Schülern verständlich gemacht werden kann. 
Die Stundenzahl soll im allgemeinen nicht zu groß sein, und in 
Betreff der einzelnen Fächer muß das Anöαν yαν der Griechen 
in seiner doppelten Bedeutung als „nichts zu viel“ und 
„nichts zu wenig“ berücksichtigt werden. Die Gesamtzahl 
der wöchentlichen Stunden soll für irgend einen Kursus oder 
Schüler nie das Maximum von 36 Stunden überschreiten. Mehr 
Stunden würden die notwendige Erholung, die lebendige Er— 
fassung, noch mehr aber die rechte Aneignung und eigentümliche 
Verarbeitung des dargebotenen Unterrichts- und Übungsstoffes 
unmöglich machen.“ 
Nach diesen Andeutungen hat nun Dr. Mönnich die Stunden— 
pläne ausgearbeitet. Er bemerkt dazu, daß sie noch angemessener 
hätten gemacht werden können, wenn es erlaubt gewesen wäre, weiter 
bon den allerhöchsten allgemeinen Anordnungen abzugehen und nament—⸗ 
lich noch einen höheren Kurs für die Gewerbschule in Anspruch 
zu nehmen. 
Dieser Lehrplan fand die ungeteilte Zustimmung und Billigung 
der städtischen Kollegien. Sie erkannten darin die Wahrung der Inte⸗ 
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