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die Erwartung aussprach, die Stadt Nürnberg werde zu der Reali—
sierung und kräftigen Belebung eines so wichtigen und für die Stadt
selbst höchst ersprießlichen Instituts mit bereitwilligem Eifer die Hand
bieten. Alle erforderlichen Mittel zur Ausführung seien gegeben, und
es handle sich daher lediglich darum, die verschiedenen dahier bestehenden
Anstalten, namentlich die höhere Bürgerschule und die polytechnische
Schule, auf eine zweckmäßige Weise in Verbindung zu bringen und
die vorhandenen Lehrkräfte und Unterhaltsmittel gehörig zu benützen.
Um etwaige Anstände um so schneller zu beseitigen und den baldigsten
Vollzug der allerhöchsten Anordnungen zu sichern, seien die Referenten
des k. Staatsministeriums des Innern, Ministerialrat v. Kleinschrod
und Oberstudienrat v. Mehrlein hieher gesandt worden. Diese
würden die erforderlichen Erläuterungen erteilen.
Es folgte nun eine sehr interessante und lebhafte Debatte über
die Ausführung der Vollzugsvorschriften, die hier nur in ihren Grund—
zügen und nur so weit, als sie dem Zwecke dieser Arbeit entspricht,
wiedergegeben werden kann. Der k. Ministerialrat v. Kleinschrod
betonte besonders die hohe Wichtigkeit der allerhöchsten Anordnuug über
die künftige Gestaltung des technischen Unterrichts und ihren unberechen⸗
baren Einfluß auf die Ausbildung der gewerbetreibenden Klassen und
des gesamten Bürgerstandes überhaupt, indem es sich um nichts
Geringeres handle, als nunmehr neben der bisher allein bestandenen
Unterrichtsfolge der sogenannten gelehrten Schulen eine ähnliche Steige—
rung und Fortbildung des Unterrichts in den wichtigsten Fächern der
Naturwissenschaften, der Technik und der gemeinnützigen Kenntnisse
hervorzurufen und die Mittel zu einer allgemeinen, höheren Na—
tionalbildung auch denjenigen Ständen zu gewähren, deren Be—
rufszwecke und Verhältnisse der Teilnahme an den erstgenannten In—
stituten entgegenstünden. Es könne sich daher bei der gegenwärtigen
Beratung nicht mehr um die Frage über das Wie der Aus—
führung, sondern lediglich um den genauen und baldigsten
Vollzug der bereits vorliegenden allerhöchsten Anordnuugen
handeln. Als nächsten Zweck zur Erreichung des vorgesteckten Zieles
bezeichnete er die Verbindung der verschiedenen hier in Betracht
kommenden öffentlichen Unterrichtsanstalten und die
Beiziehung ihrer Lehrkräfte und Unterhaltungsmittel zur
Errichtung des neuen vorgeschriebenen Lehrgebäudes.
Als die in Frage kommenden Anstalten nannte er die polytechnische
Schule, die höhere Bürgerschule und die Kunstschule.