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rung war Raum für Algebra und Geometrie gewonnen, welche auch
alsbald wieder für die 2 oberen Klassen zur Einführung gelangten.
der Unterricht in der deutschen Sprache, Geschichte und Naturgeschichte
wurde um je eine Wochenstunde vermehrt, dagegen der Zeichenunterricht
bon der zweiten Handelsklasse an aufgehoben.
Durch diese Erweiterung der Anstalt und Vermehrung des Un—
terrichts trat die städtische Handelsschule der Kreisgewerbschule wieder
ebenbürtig zur Seite, ja sie hatte jetzt eine größere Ausdehnung als
hre Schwesteranstalt. Während die Kreisgewerbschule auf 3 Jahres—
kurse beschränkt war, umfaßte die städtische Handelsschule 4 Klassen,
denen 5 Vorbereitungskurse vorangingen, welche ihr einen wohl vorbe—
reiteten Nachwuchs sicherten. Um so schmerzlicher mußten es die Lehrer
der Handelsschule empfinden, daß ihre Schüler für die Absolutorial—
brüfung einer andern Anstalt überwiesen wurden. Ja geradezu demü—
tigend war es, daß die Korrektur und Censur des deutschen Aufsatzes,
der Arbeiten aus der Physik und Chemie den Lehrern der Handels—
schule versagt und den Fachlehrern der K. Kreisgewerbschule zugewiesen
vurde, und nur die Arbeiten aus der allgemeinen und kaufmännischen
Arithmetik, der Handelskunde und Buchhaltung, der französischen und
englischen Sprache den Fachlehrern der Handelsschule zur Korrektur
unterstanden. Daß unter solchen Verhältnissen, wenn auch die Beur—
deilung der Arbeiten noch so sorgfältig und gewissenhaft geübt werden
mag, Meinungsverschiedenheiten, die bis zu direkten Widersprüchen sich
steigern, hervortreten müssen, liegt in der Natur der Sache. Es war
daher natürlich und der Ehre der Anstalt entsprechend, wenn die Lehrer
der städtischen Handelsschule mit aller Energie dahin strebten, entweder
eine erweiterte Beteiligung an der Absolutorialprüfung der Kreis—
gewerbschule oder eine selbständige Abgangsprüfung mit einem eigenen
K. Kommissär zu erhalten. Aber nur sehr allmählich drangen die
Wünsche und Bitten und Forderungen des Rektors Hopf durch. Erst
durch die höchsten Entschließungen vom 17. Februar und 26. Juni 1870
wurde bestimmt, daß die Lehrer, welche an der Oberklasse der staädti⸗
schen Handelsschule Unterricht erteilten, zur Beaufsichtigung bei Be⸗
arbeitung der schriftlichen Absolutorialprüfungen sowie zu der vorge—
schriebenen Konferenz beigezogen, und daß die Korrekturen und die
Notenstellung der schriftlichen Arbeiten der Handelsschüler vor dieser Kon⸗
jerenz dem Rektor der Handelsschule zur Einsicht vorgelegt werden sollten.
Die hohen Entschließungen der K. Staatsregierung vom 5. Sep⸗
tember und 8. Oktober 1871 stellten endlich in Aussicht, der staͤdti⸗
schen Handelsschule bei den Absolutorialprüfungen eine selbständigere