Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Organisation des Amtes. Über Verwaltung und Personal siehe Geschäfts— 
bericht 1916. Im Berichtsjahre fanden folgende Ausschußsitzungen statt: 
Hauptausschuß am 18. April 1916. Tagesordnung: Ministerialentschließung über den 
Ausbau der Arbeitsämter, Veröffentlichung der Listen über offene und gesuchte Stellen. 
Berufsberatungsausschuß am 22. April 1916. Tagesordnung: Drucklegung des Rat— 
gebers zur Berufswahl für Frauen und Mädchen, Berufsberatung der Frauen und Mädchen 
im allgemeinen, insbesondere Berufsberatungsversammlungen, Anträge und Wünsche. 
Hauptausschuß am 22. Mai 1916. Tagesordnung: Drucklegung des Ratgebers zur 
Berufswahl für Frauen und Mädchen, Insertionskosten, sonstiges. 
Berufsberatungs-, Frauen- und Hauptausschuß am 15. Juni 1916. Tagesordnung: 
Antrag der Vereinigung für Berufsberatung von Frauen und Mädchen auf Übertragung der 
Obliegenheiten, die bisher von der mit der Hauptstelle Il für Kriegerhinterbliebenenfürsorge 
verbundenen Berufsberatungsstelle, hintere Insel Schütt Nr. 5, zu erledigen waren, an die 
von ihr im Lehrerinnenheim in der Winklerstraße eingerichtete Beratungsstelle für Frauen 
und Mädchen. 
Die Berufsberatungsstelle für Knaben ist bis jetzt nicht ins Leben getreten. In der 
Berufsberatung für Mädchen hat sich bis zum Jahresschlusse nichts geändert (siehe den Bericht 
des Vorjahres S. 166). 
Zu Insertionszwecken sind für das Berichtsjahr durch die städtischen Kollegien 200 M4 
genehmigt worden. Für 1917 wurde der Betrag auf 700 M erhöht. Der Ratgeber zur 
Berufswahl für Frauen und Mädchen wurde in Druck gegeben; er erfreut sich großer Nachfrage. 
Für die Organisation des Arbeitsmarktes dürfte auch das Gesetz vom 5. Dezember 1916 
über den vaterländischen Hilfsdienst, bei dessen Durchführung dem öffentlichen Arbeitsnachweis 
eine wichtige Rolle zufällt, von großer Bedeutung werden. Dieses Gesetz bringt u. a. eine 
Zentralisierung der gesamten Arbeitsvermittlung bei den öffentlichen Arbeitsämtern und er— 
möglicht demnach eine nahezu restlose Erfassung des gesamten Arbeitsmarktes. Ob und in— 
wieweit diese Ziele erreicht wurden, wird der Verwaltungsbericht 1917 erweisen. 
Zusammenfassung des öffentlichen Arbeitsnachweises. Das Kgl. Staats— 
ministerium des Innern hat unterm 17. Dezember 1916 GBayerische Staatszeitung Nr. 294 
2. Blatt) eine Bekanntmachung im wesentlichen folgenden Inhalts erlassen: 
Der öffentliche Arbeitsnachweis soll das Angebot und die Nachfrage auf dem allgemeinen Ar— 
beitsmarkt, also nicht bloß im Bereiche der einzelnen Gemeinde, sondern auch von Ort zu Ort ausgleichen. 
Es wird deshalb mit Wirkung vom 1. Januar 1917 an das Nachstehende bestimmt: 
J. Die Gemeindebehörden derjenigen Gemeinden, in denen kein Arbeitsamt im Sinne der 
MB. vom 14. September 1916 besteht, haben auf Verlangen der Beteiligten die Stellenangebote und Stellen— 
gesuche aus dem Gemeindebezirk entgegenzunehmen und an das zuständige Arbeitsamt weiterzuleiten. 
Die Arbeitsämter haben sich neben der Arbeitsvermittlung für den Bezirk, für den sie eingerichtet 
sind, hilfsweise an der zwischenörtlichen Arbeitsvermittlung zu beteiligen. 
Die Arbeitsvermittlung von Ort zu Ort liegt als besondere Aufgabe für jeden Regierungsbezirk einem 
Arbeitsamt als Hauptarbeitsvermittlungsstelle ob. Es führt als solche die Bezeichuung Hauptarbeitsamt. 
Als Hauptarbeitsämter werden bis auf weiteres bestellt für den Regierungsbezirk 
Oberbayern das Städtische Arbeitsamt München, 
Niederbayern das Städtische Arbeitsamt. Straubing, 
Pfalz das Städtische Arbeitsamt Ludwigshafen, 
Oberpfalz das Städtische Arbeitsamt Regensburg, 
OAberfranken das Städtische Arbeitsamt Bamberg, 
Mittelfranken das Städtische Arbeitsamt Nürnberg, 
Unterfranken das Städtische Arbeit amt Würzburg, 
Schwaben und Neuburg das Städtische Arbeitsamt Augsburg
	        
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