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b. Die Absatzverhältnisse. 
\Vir müssen unterscheiden zwischen dem lokalen und 
lem auswärtigen Absatz; nur der erstere wurde in 
yrösserem Umfang von den Bleistiftmachern selbst betrieben; 
an verschiedenen Stellen der Ratsprotokolle lesen wir von 
den „Krämen“ oder „Krähmen“!) der Bleistifimacher, sowie 
von dem Rechte der Vorgeher, auch sie einer Kontrolle 
zu unterziehen.?) 
Bald scheint aber dieser lokale Absatz an die Material- 
und Schreibwarenhändler übergegangen zu sein, wenigstens 
findet sich von 1730 ab nirgends mehr eine Erwähnung 
des eigenen Vertriebes der Bleistiftmacher. 
Von .grösserer Bedeutung wurde schon von cc. 1700 
an der Absatz nach aussen. Dieser lag jedoch von An- 
fang an nahezu vollständig in den Händen der Nürnberger 
Kaufleute; hier hatte der Bleistiftmacher keinen direkten 
Verkehr mit dem Konsumenten seiner Produkte, er empfing 
seine Bestellungen von einem Kaufmann oder Grosshändler 
(in Nürnberg „Manufakturist“ genannt), der seinerseits den 
Vertrieb der Bleistifte besorgte. Von ihm war der Blei- 
stiftmacher abhängig und es möchte beinahe scheinen, als 
ob wir es hier mit hausindustriellen Verkältnissen zu thun 
hätten, besonders nachdem auch der lokale Absatz in die 
Hände der Kaufleute kam. Indess, obwohl gewisse Ähnlich- 
keiten unzweifelhaft vorliegen, haben wir doch keine Haus- 
industrie vor uns, Denn: 
1. es gehört der direkte Absatz an den Konsumenten 
i) Rats-Prot. tom. 1699. Nr. 3. f, 98. 
2) Actum 3. Punet 4. -— Aetum 4. Punect 4.
	        
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