Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

— Abends 6 Uhr — in der Stadt ihre Patrouillen— 
gänge zu machen. 
Jede Tagpatrouille dauert 3 Stunden, — geht 
von dem treffenden Wachtlocale ab und kehrt eben 
dahin zurück. 
Die tägliche Bestimmung und Vertheilung der 
Patrouillen liegt dem jourhabenden Rottmeister, — 
unter Genehmigung des Polizei⸗Oberrottmeisters — 
im Benehmen mit dem von der Wache abgetretenen 
Rottmeister ob, welch' Letzterer die Controle für den 
zweiten Tag zu übernehmen hat. 
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1— 
vestimm! 
2. 
25. 
Nacht-Patrouillen. 
Die Nacht-Patrouillen, welchen zugleich die Bisi— 
tation der Wirthschaften nach Eintritt der Polizei⸗ 
stunde obliegt, werden von der dazu commandirten 
Mannschaft von der Polizeihauptwache (für das Se— 
balder- und Aegydier-Viertel), der Weiß-Thurm- und 
Marienthor⸗Wache Jacober⸗ und Laurenzer-Viertel) aus 
für die Stadt, und von den auswärtigen Wachen aus 
Tafelhof, Gostenhof, Sct. Johannis und Wöhrd) 
für den Burgfrieden vollzogen. 
Die Ablösung der Mannschaft erfolgt alle 
2 Stunden, so daß 2 Manu auf der Wache anwesend 
sind, während die anderen 2 den Patrouillendienst 
besorgen. 
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