Vierter Abschnitt. Die Entwicklung des Stadthaushaltes. 877
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wohl die Goldgulden und Guldengroschen, in denen die städtischen Ab-
gaben von Rechts wegen zu entrichten waren, im Verkehr mit der Losungs-
stube ersetzen, um die Agiosteigerung zu verhindern, die unvermeidlich
eintreten mulste, wenn die an sich schon teuren groben Münzsorten in
solchen Massen, wie sie z. B. zur Losungzahlung nötig waren, dem freien
Verkehr, wenn auch nur vorübergehend, entzogen wurden. Für diesen
Zweck wurden sie in Form von stark kupferhaltigen Goldstücken und
Guldengroschen zum Nennwert von 82 bezw. 65% kr. bereits im Jahre
1616*) ausgeprägt. Zu allgemeinerer Geltung scheinen sie aber erst 1622
im Anschlufs an die damalige Errichtung des Schauamtes gelangt zu sein ®).
Seitdem nämlich alle für die Stadt bestimmten Zahlungen durch das
Schauamt vermittelt wurden, mufste auch die Losung hier entrichtet
werden. Ihre Verrechnung aber blieb nach wie vor den Losungern vor-
behalten. Deshalb händigte das Schauamt den Steuerzahlern Symbole im
Werte des von ihnen eingelieferten Steuerbetrages aus, damit sie dieselben
als Zahlungsbeleg in der Losungstube vorweisen und unter Rückgabe der-
selben die Buchung ihrer Steuer in den städtischen Registern bewirken
konnten. Ähnliche Zahlmarken wurden auch für verschiedene andere
Finanzämter geschaffen. Aber sie haben, wenn nicht alles trügt, keinen
rechten Anklang gefunden, vielleicht deshalb, weil sich der Zahlungs-
verkehr für diese Ämter doch wohl nicht in dem Mafse im Schauamt
zentralisieren liefs, als dies ursprünglich beabsichtigt war. Für die Losung
sind die symbolischen Münzen dagegen bis zuletzt unentbehrlich geblieben,
und die Wichtigkeit, welche die Vermögenssteuer für den gesamten Geld-
verkehr in der Stadt besafs, scheint ihnen in geldarmen Zeiten hie und
da sogar den Charakter von Kreditmünzen verliehen zu haben; denn wir
hören z. B., dafs der Rat im Jahre 1705 den Erben Georg Christoph
Eimerls für die astronomischen Instrumente: des Verstorbenen 1500 fl.
darunter tausend in Losunggeld, auszahlen liels.*)
| 1) Vergl. G. A, Will, Nürnbergische Münzbelustigungen, IV. Teil, Vorbericht,
Den dort beschriebenen Stücken gegenüber erweist sich die Angabe Mosers (Nbg
KA. Nr. 41 S. 374), dafs sie 1623 eingeführt seien, als hinfällig.
2) Wie aus den „Gemeinen Ausgaben‘ des Registers 1621 zu ersehen ist, lieferte
der Münzmeister Hans Christoph Lauer am 12. Jan. 1622 in zwei Posten 192438%,
Losung-Guldengroschen und 16212 Losung-Goldgulden, beide mit der Jahreszahl 1621
versehen, an die Losungstube ab.
3) Will, der a. a. 0. die Symbole zu erklären sucht, beschränkt sich ebenso
wie Dannenreuther in der Dissertation „De translatione jurium symbolica ex vario
itemque ex jure Norico‘‘ (Altdorf 1748) 8 39f. auf eine rein juristische Interpretation
des Begriffs Symbolum und wirft die Losungsymbole infolgedessen auch mit den
Rats- und Gerichtszeichen, Brotmarken u. s. w. zusammen, wodurch ihre eigentüm-
liche Bedeutung völlie verdunkelt wird.