Volltext: Instruktion für die städtischen Baukontroleure

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Tit. II Stadtmauern: 
soweit solche sich im vorbezeichneten Bezirke befinden. 
Tit. II c. c. Zwinger: 
soweit solche sich im vorbezeichneten Bezirke befinden. 
Tit. II f. f. Stadtthore: 
Marienthor. 
Königsthor. 
Frauenthor. 
Spittlerthor. 
Ludwigsthor. 
Tit. II Wohnungen der Kommune: 
a. a. Häuser in der Stadt: 
Peuntgebäude. 
a) Wohnung mit Zubehör des Pedells Siebenkäs. 
b) Bauamtsgebäude an der Lorenzerstraße. 
c) Wohnung des Baumagazin-Verwalters. 
d) Werkzengmagazin, soweit solches noch steht. 
e) Eisenmagazin (Röhrenmacherwerkstätte). 
f) Ehem. Wagenhaus, soweit dasselbe noch steht. 
g) Gebäude in der Peuntgasse entlang (Dekorations— 
boden ꝛc.) 
h) Oelmagazin im Realgymnasium. 
i) Holzzwinger, Remisen, Thoren, Gebäude in Ersterem. 
k) Haus Ni. 5 in der Peuntgasse. 
1) Bauhof. 
m) Ehem. Baurathswohnung. 
m) Gepachteter Theil des kgl. Salzstadels. 
Gebände im Katharinenhofe: 
a) Ehem. Katharinenkloster. 
b) Armenbeschäftigungs-Anstalt. 
c) .Asyl.
	        
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