Volltext: Offizieller Katalog für die Sammlungen des Eisenbahn-Museums in Nürnberg

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durch das Blockwerk frei gegeben und bleibt nunmehr 
so lange gesperrt (unter Block), bis der Betriebsbeamte 
durch Zurücklegen seiner Blockkurbel das Zurücknehmen 
der Fahrstrasse erlaubt, bezw. anordnet. Der Fahr- 
strassenhebel kann nur dann gezogen werden, wenn 
die Weichen, welche der Zug befährt, wie auch die- 
jenigen, welche den Zug gefährden könnten, richtig ge- 
stellt sind, er verschliesst alle diese Weichenhebel, macht 
aber den bezüglichen Signalhebel frei. Der Wärter ist 
nun im Stande, das Einfahrtssignal von Station A zu 
geben, die Weichen sind ihm jedoch unbeweglich gehalten. 
er kann keine vom Zug berührte Weiche umstellen. Das 
letztere Signal kann der Wärter jetzt nach Bedürfniss 
auf „Halt“ stellen und wieder auf Fahrt ziehen, damit 
er, ohne Erlaubniss bei dem Betriebsbeamten erholen 
zu müssen, einer plötzlich eintretenden Gefahr des Zuges 
entgegentreten kann. Wenn der Zug vollständig ein- 
gefahren ist, legt der Betriebsbeamte seine Blockkurbel 
wieder in die Ruhelage, gibt dem Wärter damit die 
Möglichkeit, nach auf „Halt‘ gestelltem Signal den 
Fahrstrassenhebel zurückzulegen. 
Der Wärter erhält zu diesem Zwecke wieder ein 
sichtbares und hörbares Zeichen, sperrt sich durch diese 
Zurückstellung den Signalhebel auf „Halt“ ab und gibt 
sich die Weichenhebel wieder frei, gleichzeitig ist der 
Fahrstrassenhebel wieder in Ruhelage festgehalten 
(blockirt). 
Das Ausfahrtssignal bleibt natürlich so lange auf 
„Halt“ stehen, als der Zug noch im Geleis ist 
Beim Ziehen des Einfahrtsstrassenhebels ist hinter 
der Oeffnung des am rechtsseitigen Ende des Stellwerks 
angebrachten Kästchens ein weisses Täfelchen vorge- 
fallen, welches die Aufschrift trägt: „Geleis III belegt“ 
Mit diesem Täfelchen ist eine Sperrung für die Ein:
	        
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