Objekt: In Memoriam Adolf Bartning

der Allg. Ztg. die Frage richten zu wollen, ob sie sich mit 
der Sache befassen möge. Er nahm meinen Vorschlag für 
den Fall an, wenn ihm kein Verleger die Schrift abnehme. 
Daumer nannte mir einen Herrn Fischer in Straßburg, 
Lieutenant a. D., Sohn eines einst dem Großherzog Carl 
nahestehenden Hofbediensteten, welcher viele und genaue 
Kenntniß der Vorgänge jener Zeit habe, von denen er 
jedoch einen Theil aus gewissen Rücksichten mitzutheilen 
sich scheue. Unzweifelhaft werden Ihnen die treffenden 
Persönlichkeiten von Vater und Sohn bekannt seyn, 
ebenso auch welcher Werth den Mittheilungen derselben 
beizumessen ist. Desgleichen mögen mir Ew. Hochwohl- 
geboren gütigst verzeihen, wenn ich die Vermuthung aus- 
spreche daß Sie bzw. der Pseudonymus ‚„‚Hermann‘‘ noch 
mehr wissen, was Sie aus gleichen Rücksichten mitzu- 
theilen sich scheuen. Den Zweifel, welchen ich in meinem 
letzten Brief gegen Sie ausgesprochen habe, ob es nicht als 
frevelhaftes Eingreifen in die Führung Gottes zu betrachten 
sey, wenn man den über die Sache gelegten Schleier lüfte, 
haben Sie selbst in Ihrer sehr freundlichen Antwort als 
nicht begründet erklärt, ist dem so, so möchte ich wohl die 
Meinung aussprechen, daß auch eine Pflicht bestehe, der 
Wahrheit ihr Recht widerfahren zu lassen, und zwar in 
Beziehung auf deren fines, quos ultro citroaue nequit con- 
sistere rectum. 
Dieser Gedanke veranlaßt mich zu einem Vorschlag, 
den ich zuvörderst Ew. Hochwohlgeboren zur Prüfung 
zu unterstellen mir erlaube. 
Es werden (blos in historischer Beziehung) alle Mit- 
theilungen von Ihrer bezw. des Herrn „„Hermann‘‘ Seite, 
sowie des gedachten Herrn Fischer, soweit derselbe vollen 
Glauben verdient, und anderer Ihnen allenfalls noch be- 
kannter zuverlässiger Personen vereinigt mit dem Mate-
	        
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