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jein wollte, alsdann {ollten fie folche® an die marktherrn der
Stadt Nürnberg, als die principalen diefer Antorffer Botten-
ardnung- umb iren Bericht und guet bedunken gelangen lajfen
und darauf ires Gutachtens gewarten.“
MWeiter unterftanden der Aufficht der Marktherrn die Hüter:
deftatter (Das Speditichswejen) und die WMarktsunterfänfer, auch
5blag ihnen die Führung der BGeleitsrechnung. Darneben waren
ie meijtenteils auch Pfleger des „$AAdtifchen.. Alntofenamtes im
Auguftinerflofter und bei St. Martha.
Größere und weiterreichende Befugnijje in richterlichen
Funktionen erwuchfen den Marktherrn erft mit dem Auffommen
5es »Banco publico« in XNürnberg.
Sründung des Banco publico. .
Die Deranlajfung hiezu gab die zu Ende des 16. und an:
angs des 17. Hahrhunderts beftehende Münzverfchlechterung !).
Das den einzelnen Reichsftänden zufiehende ANünzregal wurde
als Sinanzquelle ausgebeutet, und demgemäß das Metallgeld
minderwertig ausgeprägt, zumeift in Meineren Sorten und ungenau,
oollwertiges ANetall wurde Tiegelgut, fo daß die Bemühungen
sinzehner Staaten beim böfen Willen des Nachbarn erfolglos
bleiben nurßten. Die guten und groben AMünzjorten jtiegen fehr im
Preije und unter der allgemeinen Yünzkalamität hatte der
Handel fehr zu leiden. Auch Nürnberg war fchwer davon be:
:;roffen. Bereits im Hahre 1580 hatten die AMarktherrn auf
Bitten der’ Handelsleute eine Yerfammlung einberufen, *) um 20b-
%ilfe in diefen Münzwirren zu fchaffen, und es wurde eine Der-
zinbarung getroffen über die Münzen, welche in Bezahlung ge-
rtommen werden follten und deren Wert. Gegen diefe Maßnahmen
erfolgten Dorftellungen aus Augsburg „von den Herrn Pflegern
und geheimen Rat“, denenzufolge unterm 12. November 1583
in einem Schreiben des Kaifers Rudolf II. Diele Nereinbarung,
„als an Sich felbfit unziemblich und auch in ander nıerweg geferlich
1) Bierüber, wie überhaupt über das Banco publico v. Pofchinger,
Bankaefchichte des Königreichs Bayern. I. Kieferung.
N L Niarfktbuch S. 177