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Auge bestand ein geringer Grad von Kurzsichtigkeit mit normaler Sehschärfe
M 0,75 D S = 1). En . .
; Da trotz der angewendeten Mittel die Entzündungserscheinungen und die
Schmerzen nicht nachliessen, wurde die Enucleation des Bulbus ausgeführt.
Der Operations- und der Heilungsverlauf waren normal. .
Die Section des in seiner Gestalt völlig normalen Augapfels zeigt folgen-
den Befund: .
Der Glaskörper war verflüssigt und von braun röthlicher Färbung, ‚An
der temporalen Bulbuswand fand sich eine über kirschkerngrosse, rundliche
Geschwulst der Aderhaut, von tiefschwarzer Färbung, welche in der Aequatorial-
gegend begann und sich nach hinten gegen den Sehnerv erstreckte, denselben
jedoch nicht ganz erreichte, Der Tumor war an seiner Kuppe theilweise von
Netzhaut überzogen, welche im Vebrigen total abgelöst und in Falten gelegt war,
Die mikroskopische Untersuchung ergab ein Melanosarcom der Aderhaut,
welches von der Suprachoroidea ausgeht und deren Hauptmasse aus Spindel-
zellen besteht, nur an wenigen Stellen sind Rundzellen sichtbar. Diese Zellen
stehen durch eine spärliche, homogene Zwischensubstanz mit einander in Ver-
bindung. Die Pigmentation der Geschwulst ist eine reichliche jedoch nicht in
allen Theilen gleichmässige, Sie ist in der Peripherie stärker als in der Mitte,
Während die Pigmentzellen in der Peripherie eine mehr rundliche oder poly-
gomale Gestalt haben, sind die in der Mitte mehr spindelförmig oder verzweigt.
Gefässe sind nur an der Basis der Geschwulst in grösserer Menge vorhanden,
im Uebrigen ist dieselbe ziemlich arm an Gefässen. In den der Geschwulst zu-
nächst gelegenen Schichten der Lederhaut sind einzelne, langgestreckte Pigment-
nester wahrzunehmen. Die der Geschwulst anhaftende Netzhaut ist fibrös
degenerirt und zum Theil mit pigementirten Geschwulstzellen durchsetzt.
Die Regenbogenhaut und die Linse sind von normaler Beschaffenheit und
zuch die Hornhaut zeigt keine bemerkenswerthen Veränderungen
Veberblickt man kurz die Krankengeschichte, so ergiebt sich, dass im
Anschlusse an eine Contusion des Augapfels mit einer scheinbar, nur ober-
fächlichen Verletzung der Bindehaut Sehstörungen auftraten, welche nach circa
8 Wochen in Folge von totaler Netzhautablösung in Erblindung übergingen.
Im 5. Monate nach der Verletzung stellten sich glaucomatöse Erscheinungen
ein und die Untersuchung des im 6. Monate enukleirten Auges ergab ein
‘ypisches Sarcom der Choroidea im IT. Stadium.
Wollte man hier einen Zusammenhang zwischen der Geschwulstbildung
und der stattgehabten Verletzung in Abrede stellen, so müsste man einzig
und allein annehmen, dass die Geschwulstbildung schon vor der Verletzung
begonnen habe, aber wegen ihres damals noch geringen Umfanges keine wahr-
1ehmbaren Störungen verursachte, oder dass die Angaben des Verletzten in
Betreff des Sehvermögens unrichtige waren. Zu diesen Annahmen liegt aber
keine Veranlassung vor, wenn nicht die, dass man überhaupt die Möglichkeit
eines Zusammenhanges von Sarcombildung der Aderhaut mit einer Verletzung
als unwahrscheinlich betrachtet.
Ueber den Zusammenhang zwischen Sarcom des Uvealtractus und Ver-
‚etzung herrscht noch völlige Unklarheit und sind demgemäss auch die Ansichten
der Autoren über diesen Punkt noch sehr verschieden,
Nach Fuchs würde durch die Verletzung eine heftige Entzündung
nervorgerufen, welche mit reichlicher zelliger Infiltration des Uvealtractus
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