Volltext: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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Durch Perls wurde auf mikrochemischem Wege nachgewiesen, dass das 
körnige Pigment, welches Neumann als Blutderivat, mit Hämosiderin bezeichnet 
hat, hämatogenen Ursprunges ist, Ueber den KEisengehalt des Pigmentes 
vei Melanosarcomen sind nun die Anschauungen der Forscher divergente 
gewesen und geblieben. Berdez und Nenki haben zuerst nachgewiesen, 
dass der schwarze Farbstoff der Pigmentgeschwülste sich vollkommen eisenfrei 
gewinnen liess, während andere Autoren den Bestand an Eisen nach- 
gewiesen haben, So gelang es auch Hochheim, in einem epibulbären Sarcom 
den Eisengehalt festzustellen, 
M. Schmidt‘) hat die wichtige Thatsache festgestellt, dass diese Divergenz 
der Anschauungen sich löst, da das Hämosiderin des Pigmentes in den mela- 
notischen Geschwülsten vergänglich ist, mit zunehmendem Alter schwindet und es 
ein hämatogenes körniges Pigment gibt, welches von gleicher Beschaffenheit 
und unter gleichen Bedingungen wie das Hämosiderin entstanden, kein 
mMikrochemisch nachweisbares Eisen enthält. Dadurch ist dem Eisengehalt in 
melanotischen Geschwülsten bezüglich der Genese des Pigmentes nicht die 
{undamentale Bedeutung zuzumessen, welche ihm früher zuerkannt wurde. 
Nach der Anschauung von Langhans in Verbindung mit den von M. Schmidt 
gefundenen experimentellen Thatsachen ist das in den melanotischen Geschwülsten 
vorhandene Pigment in Folge dessen Vebereinstimmung mit hämatogenem Pig- 
ment, nach Farbe, Gestalt und Anordnung, soweit es nicht chemisch nach- 
weisbares Eisen enthält als ein im späteren Stadium jenseits der Hämosiderin- 
Deriode befindliches Blutpigment anzusehen. 
Mit der Feststellung dieser Thatsache können auch hypothetische 
Annahmen über die Genese des Pigmentes meines Falles zum Ausdruck 
kommen, ebenso wie sie für die Genese des Pigmentes der melanotischen 
Geschwulst behauptet und bewiesen worden sind. In Anlehnung an die 
Experimente von v. Recklinghausen, J. Arnold und Thoma nach Injection 
von Farbstoffen ins Blut und deren Verkehr in dem Saftbahnennetz, welches 
den Transporiweg zwischen Blutgefässinhalt und den Geweben bildet und die 
Gleichheit dieser Injectionsbilder des Kanalsystems mit der Anordnung des 
Pigmentes in den Geschwülsten in Betracht ziehend, macht M. Schmidt den 
Schluss, dass das Pigment auf dem Blutweg in die Geschwülste transportiert 
wird, in den kleinsten Gefässen zwischen den Endothelien hindurch das 
Lumen verlässt und in die Saftspalten des Gewebes eintritt, innerhalb deren 
=S zu den Sarcomzellen gelanet. um von ihnen zum Theil aufgenommen zu 
werden. 
; Die Annahme einer solchen Pigmentverschleppung auf dem Blutweg 
wird bestätigt durch Beobachtungen, wo ein Pigmentaustausch von und 
nach verschiedenen Körperstellen stattfand. Die Pigmentirung der Organe 
wird bei dieser Art der Verschleppung, wie es Schmidt ausführt, nicht als 
SINE von einem primären Herd ausgehende Metastase aufgefasst werden dürfen. 
') Virchow, Archiv für Pathol. Anatomie und Phyiologie, Bd. 115, Helft 3. 
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