Volltext: Hans Sachs

GG 
19° 
v2 
aQ, 
de 
all 
AT. 
nd 
mm 
alt 
amı 
]ac 
‚y 4 
7 = Jin 
Jia 
afl= 
1n. 
ıel 
de 
Zu 
Ne 
71- 
> 
ro 
en 
ıne 
Anr. 
igen 
nck.. 
nCK. 
sich der König‘ nicht aufdrängen lassen, ungegründeten 
Klagen solle Hardenberg kein Gehör schenken; die kräf- 
tigste Unterstützung‘ wird ihm zugesagt, falls er in der 
bisherigen Weise fortfahre. Entsprechend seinem Rate 
sollten zur Erleichterung von Vergleichen die preussischen 
Gesandten zu Wien und Regensburg instruiert werden, 
den österreichischen Ministern und durch sie den Gesandten 
ınd Agenten der fränkischen Stände zweckdienliche In- 
sinuationen zukommen zu lassen.! In noch selbstbe- 
wussterem Tone ist ein Schreiben an Görtz vom näm- 
lichen Tage gehalten, Die Thätlichkeiten ‚bei der Besitz- 
nahme, liest man hier, habe nicht Preussen begangen, 
sondern die Nachbarn, als jenes von seinem Recht der 
Patentanschlagung Gebrauch gemacht habe. Bei aller 
Mässigung könne der König sich nicht sämtlicher alter 
Ansprüche begeben, sich nur auf den aktuellen Besitzstand 
beschränken. Das brandenburgische Haus habe in vielen 
Fällen den älteren und rechtlichen Besitz für sich; nur 
lurch Beeinträchtigung mächtigerer Stände seien die Mark- 
yrafen aus demselben vertrieben worden, hauptsächlich 
durch Begünstigung der Reichsgerichte, durch widerrecht- 
üiche, übereilte Mandate des Reichshofrats. Der König 
werde keine veralteten und ungegründeten Ansprüche 
ausgraben, aber auch keiner alten, gegründeten Gerecht- 
same entsagen., 
Während die vier Kabinettsminister die fränkischen 
Fürstentümer zu erweitern suchten, Hardenberg‘ mit seinen 
Kollegen noch wegen des Zeitpunkts uneins war, wären 
einahe die Gebiete, welche die Minister zum Krystalli- 
sationspunkt ausersehen hatten, wieder von Preussen ge- 
trennt, ja dem Hause Brandenburg dauernd entfremdet 
worden, 
1. Der Wiener Hof zeigte sich willfährig: Vivenot: Quellen II 
1874), 40, 46. — Oesfeld ı1 f.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.