Volltext: Stenographischer Bericht der neunten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten in Nürnberg vom 12. bis 16. August 1876 (9. 1876 (1877))

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Vorstande Ihres Verbandes als von der Gesellschaft nach gewissenhafter 
Ueberzeugung nur auf das dringendste empsohlen werden kann. 
Die wesentlichsten Unterschiede des früheren Vertrages der durch 
ihn festgestelten Bedingungen und Prämiensätze resp. der revidirten 
Versicherungs-Bedingungen und des revidirten Prämientarifs von den 
Bestimmungen des neuen Vertrags und der durch ihn eingeführten 
Bedingungen und Prämiensätze und die hauptsächlichsten durch den 
neuen Vertrag gebotenen Vortheile sind folgende: 
Nach dem früheren Vertrage stand die Versicherung im Unfall-— 
Versicherungs-Verbande sowohl sämmtlichen Mitgliedern des Verbandes 
deutscher Müller und Mühlen-Interessenten als auch gegen Zahlung 
rines Extrabeitrages von 6 Mark pro Jahr solchen Mühlenbesitzern 
und PVächtern frei, welche nicht Mitglieder dieses Verbandes waren; 
nach dem neuen Vertrage darf nur den Mitgliedern des mehrgedachten 
Verbandes Versicherung im Unfall- Versicherungs- Verbande gewährt 
verden. 
Gleiche Bestimmungen sind in die von der Magdeburger Allge— 
meinen Versicherungs- Actien- Gesellschaft mit dem Vereine für die 
Rübenzuckerindustrie des deutschen Reiches und dem Vereine der Spi— 
ritusfabrikanten in Deutschland wegen Errichtung von Unfall- Ver— 
sicherungs-Verbänden abgeschlossenen Verträgen enthalten und haben sich 
dort insofern auf das Beste bewährt, als dadurch die Mitgliederzahl 
jener Vereine sich nicht unerheblich vermehrt hat. Wir hoffen zuver— 
sichtlich, daß in Folge dieser Bestimmung auch dem Verbande deutscher 
Müller und Mühlen-Interessenten zahlreiche neue Mitglieder werden 
zugeführt werden, 
Während ferner früher neben den eigentlichen Mühlen-Anlagen 
anderweit etwa vorhandene, nicht unmittelbar zum Mühlenbetrieb ge— 
hörige, industrielle Anlagen der Verbands Mitglieder nur nach beson— 
derer Uebereinkunft durch übereinstimmenden Beschluß des Vorstandes 
des Versicherungs-Verbandes und der Gesellschaft im Verbande aufge— 
nommen werden konnten, müssen jetzt derartige Anlagen, sofern der 
Betrieb derselben in untrennbarem Zusammenhange mit dem eigentlichen 
Mühlenbetriebe steht, im Verbande mitversichert werden; findet dieser 
intrennbare Zufammenhang nicht statt, so kann deren Aufnahme nach 
besonderer Uebereinkunft mit der Gesellschaft erfolgen. Da die Gesell— 
chaft natürlich das Bestreben hat, den Verband soweit als möglich 
auszudehnen, so ist dadurch den Mitgliedern des Verbandes deutscher 
Müller und Mühlen-Interessenten die Garantie geboten, daß sie nicht 
nur für ihre eigentlichen Mühlen-Anlagen, sondern auch bezüglich ihrer 
etwaigen anderweiten industriellen Anlagen der Vortheile des Unfall— 
Versicherungsverbandes theilhaftig werden können. 
Nach 8. 13 des neuen Vertrages hat sich die Gesellschaft verpflich— 
tet, wenn sich nach Ablauf einer dreijährigen Rechnungsperiode ergiebt, 
daß sie einen Ueberschuß von 2004 oder mehr der wirklich vereinnahm— 
ten Prämie in diesem Zeitraum erzielt hat, für die nächstfolgenden 
drei Jahre einen Rabatt von 1004 der Gesammtprämie, welche auf 
jede Police gezahlt wird, eintreten zu lassen. Eine solche Vergünstigung
	        
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