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an die Viertelmeifter und Hauptleute in Nürnberg ergingen geeignete 
Befehle. Mehrere Thore und Zugänge, wie das VBejtnerthor und das 
SIrrerthürlein, wurden bei Tag und Nacht verjchloffen gehalten, die 
übrigen mit gejdhicten Perfjonen befeßt, welche genau auf die aus- 
und eingehenden Perfonen achteten, damit „Fein reubijche gut oder 
perfonen, jo bei der paurnhaufen geweft,“ herein kämen. Sie 
jollten zunächft auf freinde Fuhrleute, Bauern und Boten, die gen 
Nürnberg reijen, ihr Augenmerk richten und fie befragen, von 
mannen {ie Ffämen, welche SGejchäfte fie a0 Nürnberg führten, und 
ob fie vielleicht Briefe dafelbit abzugeben Hätten *). Etwaige ver- 
dächtige Briefe aus den Banernlagern an die Nürnberger Gemeinde 
oder an einzelne Bürger follten die ThHorwächter jofort dem Kathe 
übergeben „Damit diejer fich aus vil urjachen defter ftatlich darnach 
wiß zu richten.“ Die ThHorhüter durften die Zhore nicht eher 
aufiperren als „eine Halbe ftunde nach aynem gein tag“, und die 
ThUrmer wurden Öfter daran erinnert, vor dem Yuffperren fleißig 
Hinanszufhauen, ob fi nicht feindliche Kriegshaufen der Stadt 
näberten. 
Um fodanın den Nürnberger Unterthanen Gelegenheit zu 
geben, ihre Klagen und Befchwerden an die rechtmäßige Obrigkeit 
zu bringen, wurden Geftimmte Tage feftgejeßt, an denen fie die 
Rathaherun Barthol. Haller und Seyfrid Coler „notdurftiglich“ 
verhHörten und „auf zimlich und Leidenlich mittel“ mit ihnen ver- 
handelten #1. 
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Alle dieje Maßregeln Hielten jedoch die unruhige Bewegung 
ejonder3 auf dem Lande nicht nieder: Die Bauern rotteten fich 
wie im vorigen Jahre zufjammen, vereinigten fi. mit den Mark- 
gräflichen und griffen verfchiedene Befigungen von Nürnberger 
Batriziern und einige Möfter z. B. Pillenreuth an. 
Diefes veranlaßte den Kath am 13. Mai die Nonnen von 
Billenreuth aufzufordern, ihr Klofter zu verlafjen und bei Conrad 
Haller in Nürnberg Aufenthalt zu nehmen. Er wolle fodann durch 
Berordnete, des Klofter3 „arme leut“ in Huldigung und Pflicht 
nehmen, diejeS jelbfit aber mit „etlichen perjonen“ befegen. 
Dagegen heißt e8& in dem Schreiben „Tollt ir Dimit dijen 
trojt haben und deß genglich verfehen, ob mit der zeit die jachen 
des clofterlebenz widerumb in vorigen ftand und wejen fommen 
werde, das wir euch daran auch nicht verhindern oder ainichen 
abpruch thun,“ 
*) Nathsverläffe vom 21. April, 14., 15., 19. Mai. 
*4*) Nathöverlak vom 21. Anril 1525,
	        
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