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an die Viertelmeifter und Hauptleute in Nürnberg ergingen geeignete
Befehle. Mehrere Thore und Zugänge, wie das VBejtnerthor und das
SIrrerthürlein, wurden bei Tag und Nacht verjchloffen gehalten, die
übrigen mit gejdhicten Perfjonen befeßt, welche genau auf die aus-
und eingehenden Perfonen achteten, damit „Fein reubijche gut oder
perfonen, jo bei der paurnhaufen geweft,“ herein kämen. Sie
jollten zunächft auf freinde Fuhrleute, Bauern und Boten, die gen
Nürnberg reijen, ihr Augenmerk richten und fie befragen, von
mannen {ie Ffämen, welche SGejchäfte fie a0 Nürnberg führten, und
ob fie vielleicht Briefe dafelbit abzugeben Hätten *). Etwaige ver-
dächtige Briefe aus den Banernlagern an die Nürnberger Gemeinde
oder an einzelne Bürger follten die ThHorwächter jofort dem Kathe
übergeben „Damit diejer fich aus vil urjachen defter ftatlich darnach
wiß zu richten.“ Die ThHorhüter durften die Zhore nicht eher
aufiperren als „eine Halbe ftunde nach aynem gein tag“, und die
ThUrmer wurden Öfter daran erinnert, vor dem Yuffperren fleißig
Hinanszufhauen, ob fi nicht feindliche Kriegshaufen der Stadt
näberten.
Um fodanın den Nürnberger Unterthanen Gelegenheit zu
geben, ihre Klagen und Befchwerden an die rechtmäßige Obrigkeit
zu bringen, wurden Geftimmte Tage feftgejeßt, an denen fie die
Rathaherun Barthol. Haller und Seyfrid Coler „notdurftiglich“
verhHörten und „auf zimlich und Leidenlich mittel“ mit ihnen ver-
handelten #1.
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Alle dieje Maßregeln Hielten jedoch die unruhige Bewegung
ejonder3 auf dem Lande nicht nieder: Die Bauern rotteten fich
wie im vorigen Jahre zufjammen, vereinigten fi. mit den Mark-
gräflichen und griffen verfchiedene Befigungen von Nürnberger
Batriziern und einige Möfter z. B. Pillenreuth an.
Diefes veranlaßte den Kath am 13. Mai die Nonnen von
Billenreuth aufzufordern, ihr Klofter zu verlafjen und bei Conrad
Haller in Nürnberg Aufenthalt zu nehmen. Er wolle fodann durch
Berordnete, des Klofter3 „arme leut“ in Huldigung und Pflicht
nehmen, diejeS jelbfit aber mit „etlichen perjonen“ befegen.
Dagegen heißt e8& in dem Schreiben „Tollt ir Dimit dijen
trojt haben und deß genglich verfehen, ob mit der zeit die jachen
des clofterlebenz widerumb in vorigen ftand und wejen fommen
werde, das wir euch daran auch nicht verhindern oder ainichen
abpruch thun,“
*) Nathsverläffe vom 21. April, 14., 15., 19. Mai.
*4*) Nathöverlak vom 21. Anril 1525,