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einander wieder in einem Verlass auf, und zwar recht
friedlich, so dass man auf ein gutes Verhältnis beider
schliessen möchte. War, wie aus einem früheren
Verlass (vom 8. VIIL 1469) hervorgeht, das Gewerbe
der Klingenschmiede ein recht altes, und besass es
eine gewisse Organisation, so rechnete es doch nicht
zu den grossen führenden Handwerken, das kann
man sehen aus dem Fehlen der geschwornen Meister.
Solche bestellt erst der Verlass vom 17, VI, 1496 (539).
Es sollen dem Handwerk der Klingenschmiede zwei
geschworene Meister gegeben werden. dieselben zween
sollen hinfür mit den geschwornen meistern der
messerer klingen schauen. Die Hypothese ist wohl
nicht allzu kühn, dass bisher die Geschworenen der
Messerer allein die Schau ausgeübt hatten. Gar nicht
genug zu schätzen ist aber der nächste Satz: sie
sollen auch hinfür uff demselben hantwerk der klingen-
smid den anderen geschwornen meistern der messerer
helfen meyster ansagen. Offenbar also waren auch
die geschworenen Meister der Messerer im eigentlichen
Sinne beim Ansagen der Meister auf dem Handwerk
der Klingenschmiede beteiligt, nämlich so, dass sie
früher allein angesagt haben, nun mit Unterstützung
der zwei Geschworenen von den Klingenschmieden,
welche demnach immer nur eine Nebenrolle spielen.
Dass bei dieser engen Verbindung beider Handwerke,
hinsichtlich der Verfassung, technisch eine strikte
Spezialisation bestanden habe, erscheint mir zum
mindesten zweifelhaft. Der Ausdruck, sie sollen „den
andern“ Meistern der Messerer helfen, scheint mir
vielmehr beinahe dafür zu sprechen, dass sie im
Grunde für identisch angesehen wurden und wohl die
Klingenschmiede in einem gewissen Abhängigkeits-
verhältnis standen (etwa nach Analogie von Basel,