Full text: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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einander wieder in einem Verlass auf, und zwar recht 
friedlich, so dass man auf ein gutes Verhältnis beider 
schliessen möchte. War, wie aus einem früheren 
Verlass (vom 8. VIIL 1469) hervorgeht, das Gewerbe 
der Klingenschmiede ein recht altes, und besass es 
eine gewisse Organisation, so rechnete es doch nicht 
zu den grossen führenden Handwerken, das kann 
man sehen aus dem Fehlen der geschwornen Meister. 
Solche bestellt erst der Verlass vom 17, VI, 1496 (539). 
Es sollen dem Handwerk der Klingenschmiede zwei 
geschworene Meister gegeben werden. dieselben zween 
sollen hinfür mit den geschwornen meistern der 
messerer klingen schauen. Die Hypothese ist wohl 
nicht allzu kühn, dass bisher die Geschworenen der 
Messerer allein die Schau ausgeübt hatten. Gar nicht 
genug zu schätzen ist aber der nächste Satz: sie 
sollen auch hinfür uff demselben hantwerk der klingen- 
smid den anderen geschwornen meistern der messerer 
helfen meyster ansagen. Offenbar also waren auch 
die geschworenen Meister der Messerer im eigentlichen 
Sinne beim Ansagen der Meister auf dem Handwerk 
der Klingenschmiede beteiligt, nämlich so, dass sie 
früher allein angesagt haben, nun mit Unterstützung 
der zwei Geschworenen von den Klingenschmieden, 
welche demnach immer nur eine Nebenrolle spielen. 
Dass bei dieser engen Verbindung beider Handwerke, 
hinsichtlich der Verfassung, technisch eine strikte 
Spezialisation bestanden habe, erscheint mir zum 
mindesten zweifelhaft. Der Ausdruck, sie sollen „den 
andern“ Meistern der Messerer helfen, scheint mir 
vielmehr beinahe dafür zu sprechen, dass sie im 
Grunde für identisch angesehen wurden und wohl die 
Klingenschmiede in einem gewissen Abhängigkeits- 
verhältnis standen (etwa nach Analogie von Basel,
	        
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