Volltext: Der Streit um die Lauterkeit der Nürnbergischen Ceremonien in der Mitte des 18. Jahrhunderts

208 v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremönien, 
auch bei &geinem Material sowenig im einzelnen lösbar wie für 
Hirsch. Der Augenschein lehrte, daß man 1750 in N. zur 
„Messe“ ging wie 1550, quod erat demonstrandum. 
Damit hat er sich c) den Weg gebahnt zur nachdrücklichen 
Behauptung seiner Kritik im betreff der einzelnen Punkte. Von 
den zweifellos aus der katholischen Zeit stammenden Meßge- 
wändern redet auch er nicht mehr, aber auf die Frage der 
lateinischen Liturgie (oben 2.) geht er energisch ein, obgleich 
Hirsch davon geschwiegen. Sie liegt ilm offenbar besonders 
am Herzen, wie einem Döber und Osiander 1524, es sind auch 
dieselben Gründe. „Lieber, was hilft das lateinische Gethöne 
beim öftentlichen Gottesdienst, der nicht zu etlicher, sondern 
zur algemeinen Erbauung eingerichtet seyn sol?“ Er beruft 
sich auf das eigene Zeugnis eines Nürnberger werten Freundes 
und Amtsbruders, den er einst heimgesucht habe, und auf das 
Urteil Dunte’s in casibus conscientiae, cap. XXI, sect. IL, 
p. 899, der wie einst Osiander im Gebrauch der lateinischen 
Sprache den direkten Verstoß gegen den apostolischen Grund- 
satz 1. Cor. 14 sieht: auditur strepitus, cantus et boatus, sed 
verborum vero nihil percipitur, lingua sine sensu est sonus sine 
mente. Was 2. (oben 83.) das Wort „Ablaß der Sünden“ an- 
yehe, so sei es völlig einerlei, ob das Wort ganz alt oder jung 
sei, es sei unevangelisch, denn es bedeute nun einmal Er- 
lassung der zeitlichen Sünden, nicht die Vergebung der Sünde 
selbst, die wir bekennen und glauben. Auch der 3. (oben 4.) 
Punkt, das Auftragen des Kelches auf den Altar im Tagamte, 
ist mit dem Hinweis auf die signa parochialia nicht abgethan, 
denn nach „versicherter Nachricht“ geschehe auch zu St. 
Egidien dasselbe, mit einem kleinen Westerhemd darüber, Und 
wenn’s wahr wäre, wozu neben der Frühmesse auch noch beim 
Tagamt? Man muß sich nicht um die Wahrheit drücken, 
sondern einfach gestehen: es ist ein Rest aus dem päpstlichen 
Hochamt. Auch mit dem letzten 4. (oben 5.) Punkt ist es 
nichts: jeder Schüler in Nürnberg weiß, daß an den Marien- 
tagen wohl, aber nicht an den andern Feiertagen die musi- 
kalische Anstimmung des Kyrie solennioris stattfinde. Den 
täglichen Marianischen Lobgesang, von dem der Verfasser weis- 
lich geschwiegen, wolle auch er übergehen wie. „das Gethöne
	        
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