Full text: Der Streit um die Lauterkeit der Nürnbergischen Ceremonien in der Mitte des 18. Jahrhunderts

v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremonien. 9205 
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der entgegen allen vernünftigen Lutheranern und Luther selbst 
alle Ceremonien des Papsttums schlechterdings und als solche 
verdammt. Der alte Gegensatz des 16. Jahrh. taucht wieder 
auf zwischen der lutherischen konservativen Anschauung, wo- 
nach man den römischen Kultus nur zu „verbessern“ habe, und 
ler von den Schwärmern und „Schweizern“ vertretenen radi- 
kaleren, aber volkstümlicheren Auffassung, wonach das neue 
Wortprinzip auch eine: prinzipielle Neugestaltung des ganzen 
Kultus in deutsch-evangelischer Form verlangt. 
Aber c) die Darstellung des altnürnbergischen Gottes- 
Jienstes kann Hirsch auch abgesehen von der grundsätzlichen 
Differenz nicht gerecht und wahr finden, der Gegner bestrebt sich 
sie möglichst papistisch anzustreichen und urteilt so oberflächlich, 
wie eben die Passanten thun, auf die er sich beruft. Er aber 
weiß es nach 10 jährigem Diakonat weit besser, auch in betreff 
ler 5 einzelnen getadelten Punkte. Auf die ersten 2 geht er 
allerdings nicht ein, und zum 5. weiß er nur zu sagen, daß an 
einem Marientage nicht größere Solennitäten stattfänden als 
an jedem Feier- und Aposteltage. Auch Punkt 3 u. 4 können 
nicht bestritten werden, aber sie seien harmlos, der auf den 
Altar ‘getragene Kelch, der mit einem kleinen Westerhemd !) 
bedeckt sei, bedeute nur, wie er schon in seiner Interimsge- 
schichte gesagt (S. 16 nota 1), die signa parochialia, und das 
Wort „Ablaß der Sünden“ sei einfach ein altdeutscher Aus- 
Aruck, den man beibehalten habe. 
Was aber endlich d) die mißgünstige Auslegung des Nürn- 
berger Konservativismus betreffe, den „hämischen“ Ausfall gegen 
die „kritlichen“ Nürnberger Diakoni, die keine Neuerung auf- 
kommen ließen, und die Insinuation finanzieller Vorteile, so 
beweise auch damit der Kritiker nur seine ganz oberflächliche 
Kenntnis der Dinge. Denn kein einzelner untergebener Kirchen- 
diener könne eigenmächtig überhaupt an den Ceremonien ändern, 
t‘häte er’s aber, so sei es weder Krittelei noch Aberglauben, 
wenn man’s ihm wehre, und die gerügten Frühmeßzehnten 
seien gleichfalls schon vor dem Interim vom Rate zur Be- 
1) Ein Taufhemdehen, das man den Kindern umzuschlagen pflegte.
	        
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