Bemeindevertretung und »Verwaltung
Ergebnis des Ersatz- und Oberersatzgeschäftes
—A
Ausgeschlossen (dauernd unwürdig).
Ausgemustert (dauernd untauglich).
Dem Landsturm zugewiesen
Der Ersagreserve zugeteilt.
Ausgehoben. — ..
Für tauglich erklärte Einjährig-Freiwillige.
Zurückgestellt c..
Wegen Mangels der deutschen Staatsangehörigkeit gestrichen.
Als krank entschuldigt .. ..
Verzogen... ...
Ohne Entschuldigung haben gefehlt. ea *
Verstorben. . ...
Für andere Bezirke im Zellengefängnis gemustett...
Auf der Durchreise befindliche Militärpflichtige gemustert ..
Von der persönlichen Gestellung entbunden und bis zur Aus—
hebung zurückgestellt ..
Unermittelt geblieben.,
Überzählig..
zusammen
Ausgehoben wurden
zum Dienst mit der Waffe
zum Dienst ohne Waffe.
zusammen wie oben
Von den freiwillig Eingetretenen waren
bereits militärpflichtg.....
noch nicht militärpflichiggg..
zusammen wie obenn.
Die Zurückstellung erfolgte
unter Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse bei. ..
weil die Betreffenden noch in der Ausbildung begriffen waren
wegen zeitiger Ausschließungsgründe bie.
wegen zeitiger Untauglichkeit beic.. .
zusammen wie oben .1
1913 *
Aushebungsbezirk
A B
Zu⸗
sammen
194 210
6 6
104 117
328 360
306 324
1135 1031
10 5
1307 8*
2 1
39 44
461 535
75 92
7 9
106
65
404
12
221
688
630
2166
150
3131
3
83
996
167
16
106
129
30 z8
267 262
23!
4348 5047)
63
529
—E
9390
l 1 oꝛy 2150
8 8 16
1135. 10811 2166
198
100 1214
1941 2101 404
2u 2461 487
32 25 57
9 10 19
ror 15481 2568
T307 182441——3131
Einquartierung und Marschverpflegung. 19183 setzte sich der Quartierausschuß
uus folgenden Herren zusammen: Rechtskundiger Magistratsrat Wagner, Berichter und
Vorsitzender, Magistratsrat Mirsberger, Pfleger, dessen Stellvertreter Magistratsrat
Merkel, Gemeindebevollmächtigte Giegerich und Rudolph II, Mitglieder, deren Stell—
vertreter die Gemeindebevollmächtigten Jäger und Geiger.
Es waren einzuquartieren:
am 2. und 3. dann 19. und 20. Juli 4 Offiziere ohne Verpflegung, vom 25. bis 28. August
Für 1914 kann das Ergebnis des Ersatz- und Oberersatzgeschäftes mit Rücksicht auf die Kriegslage
nicht bekannt gegeben werden.