Full text: Hans Sebald Beham

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wurden die drei Maler gleich dem Schulmeister Johann Denck 
ins Gefängnis geworfen und sodann aus der Stadt verbannt. 
Der Rath motivierte sein Urtheil durch folgende Gründe. 
Erstlich hätten die drei Maler nicht allein den ersten Tag, 
sondern auch die beiden folgenden aller Warnung und Ermahnung 
ungeachtet, „sich so ganntz gotlos vnd haidnisch erzaigt, alls von 
kainem hieuor nit erhört sey, vnd das mit ainem trutz vnd mit 
verachtung aller prediger vnd Irer weltlichen oberkait.“ 
Zweitens seien die Maler und ihre Gesinnung zu bekannt, als 
dass nicht zu besorgen wäre, „was pösen giffts hie mer dann vor 
geseet vnd ausgeprait wurd,“ wenn ihnen der Aufenthalt in Nürn- 
berg fernerhin gestattet bliebe, da „vor hin In dieser Statt man- 
cherlay haimlicher vnd offenlicher Irrung vnd opinion dess glaubens“ 
sich verbreitet habe. Auch sei nicht zu vermuthen, dass sie schweigen 
würden; „dann man kenne sy; sein auch für prächtig, trutzig vnd 
von Inen hochhaltend für andere berümbt.“ 
Drittens sei zu besorgen, dass die „fangknus dess lochs“ mehr als 
Gottes Wort sie zu Bekenntnis und Anderung der Gesinnung ver- 
anlasst habe, und dass ihre Bekehrung nicht von Dauer sein möchte. 
Der vierte Artikel zeigt deutlich den Groll des Rathes, dass 
er seine Hoheit angetastet sah, und wirft noch ein besonderes 
Licht auf den Mitschuldigen und Leidensgefährten der drei Maler, 
Johann Denck, den Schulmeister zu St: Sebald: „So haben ye dise 
drey Ire herren, auch In Irem beywesen, vber Ir pflicht vnd 
ayde für weltliche herrn vernaint, welchs doch der schulmaister 
nye gethan, auch In seiner opinion bei weitem nit so gotlos alls 
lise leut gewesen sein, vnd sei Ime dannocht die Statt verpotten. 
Warumb sollten die nun mer vortails haben ?“!) 
‘) Von J. Denck gibt F. von Soden in seinen Beiträgen zur Geschichte 
der Reformation S. 218 f. folgende Nachricht. „Schon am 16. Januar 1525 hatte 
der Schulmeister zu St. Sebald, Magister Johann Denck dem Rathe sein neues 
Glaubensbekenntniss übergeben, der es den Predigern zur Begutachtung mit- 
theilte. Denck hatte etliche unchristliche Irrthümer, die sich auf den alten heiligen 
Glauben bezogen, in seiner Schule eingeführt, sie verbreitet und zu verfechten 
yewagt, auch deshalb vor den Geistlichen und Hochgelahrten im Beisein der 
Verordneten des Rathes ganz ungeschickt (ungeziemend) und verächtlich sich 
benommen. Denck wollte: auch von ihnen keine auf die Schrift gestützte Be- 
lehrung annehmen, sondern vertraute mehr seinem eigenwilligen Kopf. Aus 
seiner schriftlichen Antwort über die ihm vorgelegten Artikel konnte man auch 
ersehen, dass fernere Belehrung aus der Schrift bei ihm keinen Nutzen schaffen 
würde. Der Rath hielt es daher für ärgerlich, verführerisch und unchristlich 
gegen den Nächsten, „seine Person bei dieser Stadt und christlichen Versamm- 
lung zu dulden.“ Aus diesen und andern dringenden Gründen wurde dem M. 
Johann Denck die Stadt Nümberg im Umfang von 10 Meilen auf ewig verboten 
und ihm befohlen, sie heute noch (721. Januar) vor Nacht zu verlassen unter An- 
irohung körperlicher Strafe, wenn er sich je unterstehen sollte, das Gebot zu 
übertreten, Denck war darüber sehr erschreckt, fügte sich jedoch in die Noth- 
wendigkeit ohne besondere Widerrede und musste vorher vor Niclas Haller und 
Lazarus Holzschuher einen „gelehrten Eid“ ablegen. Dencks Weib setzte man 
von der Ursache seiner Verweisung in Kenntnis, damit sie die Kinder versorgen 
konnte, ‚welche bei ihm in der Kost waren. Man zahlte ihr auch die ihm von 
ler Schule noch gebührende Besoldung. Damit aber der Unterricht in der Schule 
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