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wurden die drei Maler gleich dem Schulmeister Johann Denck
ins Gefängnis geworfen und sodann aus der Stadt verbannt.
Der Rath motivierte sein Urtheil durch folgende Gründe.
Erstlich hätten die drei Maler nicht allein den ersten Tag,
sondern auch die beiden folgenden aller Warnung und Ermahnung
ungeachtet, „sich so ganntz gotlos vnd haidnisch erzaigt, alls von
kainem hieuor nit erhört sey, vnd das mit ainem trutz vnd mit
verachtung aller prediger vnd Irer weltlichen oberkait.“
Zweitens seien die Maler und ihre Gesinnung zu bekannt, als
dass nicht zu besorgen wäre, „was pösen giffts hie mer dann vor
geseet vnd ausgeprait wurd,“ wenn ihnen der Aufenthalt in Nürn-
berg fernerhin gestattet bliebe, da „vor hin In dieser Statt man-
cherlay haimlicher vnd offenlicher Irrung vnd opinion dess glaubens“
sich verbreitet habe. Auch sei nicht zu vermuthen, dass sie schweigen
würden; „dann man kenne sy; sein auch für prächtig, trutzig vnd
von Inen hochhaltend für andere berümbt.“
Drittens sei zu besorgen, dass die „fangknus dess lochs“ mehr als
Gottes Wort sie zu Bekenntnis und Anderung der Gesinnung ver-
anlasst habe, und dass ihre Bekehrung nicht von Dauer sein möchte.
Der vierte Artikel zeigt deutlich den Groll des Rathes, dass
er seine Hoheit angetastet sah, und wirft noch ein besonderes
Licht auf den Mitschuldigen und Leidensgefährten der drei Maler,
Johann Denck, den Schulmeister zu St: Sebald: „So haben ye dise
drey Ire herren, auch In Irem beywesen, vber Ir pflicht vnd
ayde für weltliche herrn vernaint, welchs doch der schulmaister
nye gethan, auch In seiner opinion bei weitem nit so gotlos alls
lise leut gewesen sein, vnd sei Ime dannocht die Statt verpotten.
Warumb sollten die nun mer vortails haben ?“!)
‘) Von J. Denck gibt F. von Soden in seinen Beiträgen zur Geschichte
der Reformation S. 218 f. folgende Nachricht. „Schon am 16. Januar 1525 hatte
der Schulmeister zu St. Sebald, Magister Johann Denck dem Rathe sein neues
Glaubensbekenntniss übergeben, der es den Predigern zur Begutachtung mit-
theilte. Denck hatte etliche unchristliche Irrthümer, die sich auf den alten heiligen
Glauben bezogen, in seiner Schule eingeführt, sie verbreitet und zu verfechten
yewagt, auch deshalb vor den Geistlichen und Hochgelahrten im Beisein der
Verordneten des Rathes ganz ungeschickt (ungeziemend) und verächtlich sich
benommen. Denck wollte: auch von ihnen keine auf die Schrift gestützte Be-
lehrung annehmen, sondern vertraute mehr seinem eigenwilligen Kopf. Aus
seiner schriftlichen Antwort über die ihm vorgelegten Artikel konnte man auch
ersehen, dass fernere Belehrung aus der Schrift bei ihm keinen Nutzen schaffen
würde. Der Rath hielt es daher für ärgerlich, verführerisch und unchristlich
gegen den Nächsten, „seine Person bei dieser Stadt und christlichen Versamm-
lung zu dulden.“ Aus diesen und andern dringenden Gründen wurde dem M.
Johann Denck die Stadt Nümberg im Umfang von 10 Meilen auf ewig verboten
und ihm befohlen, sie heute noch (721. Januar) vor Nacht zu verlassen unter An-
irohung körperlicher Strafe, wenn er sich je unterstehen sollte, das Gebot zu
übertreten, Denck war darüber sehr erschreckt, fügte sich jedoch in die Noth-
wendigkeit ohne besondere Widerrede und musste vorher vor Niclas Haller und
Lazarus Holzschuher einen „gelehrten Eid“ ablegen. Dencks Weib setzte man
von der Ursache seiner Verweisung in Kenntnis, damit sie die Kinder versorgen
konnte, ‚welche bei ihm in der Kost waren. Man zahlte ihr auch die ihm von
ler Schule noch gebührende Besoldung. Damit aber der Unterricht in der Schule
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